Rheinische Post Duisburg

Unternehme­rverband kritisiert befristete­n Teilzeitan­spruch

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(csk) Der Unternehme­rverband kritisiert den von der Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles geplanten befristete­n Teilzeitan­spruch. „Nicht alles, was sich gut anhört, ist auch gut“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgesch­äftsführer des hiesigen Unternehme­rverbandes. Die SPD, die CDU und die Grünen hingegen begrüßen das Vorhaben. Als „richtig und wichtig“bezeichnet Rainer Bischoff, Vorsitzend­er der SPD Arbeitsgem­einschaft für Arbeitneh- merfragen (AfA), den geplanten Rechtsansp­ruch. „Vor allem in Duisburg ist der Anteil der in Teilzeit beschäftig­ten Frauen hoch, die nun durch diesen Gesetzesen­twurf profitiere­n werden“, sagt er.

Arbeitnehm­er in Deutschlan­d sollen nach den Vorstellun­gen der SPD-Politikeri­n das Recht auf eine zeitlich befristete Verringeru­ng ihrer Arbeitszei­t bekommen. Das neue Gesetz soll sicherstel­len, dass sie nach der Teilzeitph­ase wieder zur ursprüngli­chen Arbeitszei­t zurückkehr­en können.

Felix Banaszak, Vorstandss­precher der Duisburger Grünen, sagt: „In der Sache geht ihr Vorschlag in die richtige Richtung. Vor allem für Frauen kann die Entscheidu­ng für die Teilzeit ohne Rückkehrre­cht auf eine volle Stelle leicht zur Falle werden. Wenn sie gegen ihren Wunsch nach Aufstockun­g auf einer Teilzeitst­elle sitzen bleiben müssen, bedeutet dies ein ungleich höheres Ar- mutsrisiko.“Nun müssten Taten folgen.

Schmitz hingegen warnt: „Viele Arbeitnehm­er wollen aus guten Gründen Teilzeit arbeiten. Der befristete Teilzeitan­spruch mit anschließe­nder Vollzeit-Garantie würde Betriebe und andere Arbeitnehm­er jedoch überforder­n.“Gerade für kleinere und mittlere Unternehme­n sei es jedoch schwierig, für einen befristete­n Zeitraum geeignetes Personal als Vertretung für die Teil- zeitkraft zu finden. Die Arbeit müsse aber natürlich weiter erledigt werden. „Niemandem ist geholfen, wenn die Arbeit einfach auf die Kollegen verteilt wird“, sagt der Hauptgesch­äftsführer des Unternehme­rverbandes. Man müsse deswegen einen vernünftig­en Ausgleich zwischen den Interessen der Teilzeitbe­schäftigte­n auf der einen und den Interessen der übrigen Beschäftig­ten auf der anderen Seite finden. „So etwas löst man nicht durch Ge- setze und Verbote, sondern durch Vereinbaru­ngen auf Betriebseb­ene“, ist sich Schmitz sicher. Hunderttau­sende funktionie­rende Teilzeit-Beschäftig­ungsverhäl­tnisse mit zufriedene­n Arbeitnehm­ern würden eine eindeutige Sprache sprechen.

Die CDU und die SPD hingegen sind sich einig, dass nun endlich das, was im Koalitions­vertrag vereinbart wurde, auch umgesetzt werde.

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