Rheinische Post Duisburg

Wenn der Koffer Schaden nimmt

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Laut Montrealer Übereinkom­men müssen die Fluggesell­schaften haften.

KEMPTEN (dpa) Wenn auf einem Flug der aufgegeben­e Koffer beschädigt wird, ist das ärgerlich. Doch Passagiere haben gute Chancen, den Schaden von der Airline ersetzt zu bekommen. Denn die Fluggesell­schaft haftet laut Montrealer Übereinkom­men – und zwar weltweit und unabhängig davon, ob sie den Schaden selbst verursacht hat. Darauf weist der Reiserecht­ler Professor Ernst Führich aus Kempten hin. Fluggäste müssen aber einige Punkte beachten, wenn ihr Koffer kaputtgega­ngen ist: Begrenzte Schadenshö­he Die Haftung der Airline ist begrenzt. Der Maximalbet­rag liegt bei 1137 sogenannte­n Sonderzieh­ungsrechte­n, einer internatio­nalen Spezialwäh­rung aus dem Wirtschaft­srecht. Der Betrag entspricht umgerechne­t rund 1400 Euro. „Er umfasst den Koffer selbst und dessen Inhalt“, sagt Führich. Geht der Koffer nicht verloren, sondern wird er lediglich beschädigt, dann seien die 1400 Euro für die Reparatur sehr großzügig kalkuliert, so der Experte. Frist beachten Wer bei der Abholung des Koffers am Gepäckband einen Schaden bemerkt, hat sieben Tage Zeit, diesen der Airline zu melden. „Diese Frist muss eingehalte­n werden“, sagt Führich. Sonst sieht man von der Airline kein Geld mehr.

Ernst Führich Benachrich­tigung Eine E-Mail reicht nicht. Die Schadensme­ldung bei der Airline muss schriftlic­h per Brief erfolgen. Passagiere müssen den Schadensfa­ll schildern. Am besten legt man auch noch Fotos des beschädigt­en Gepäcks bei. Diese eher aufwendige Praxis ist laut Führich nötig, um Missbrauch zu reduzieren. Denn für Passagiere wäre es sonst sehr bequem, anderweiti­ge Schäden am Gepäck bei einer Airline geltend zu machen. Der Lost- and-Found-Schalter ist nicht die richtige Adresse. Dort meldet der Passagier zwar den Verlust eines Koffers – die Schadensme­ldung muss aber direkt an die betroffene Airline gehen. Schadeners­atz Es wird nur der Zeitwert ersetzt. Bei einem Totalschad­en ersetzt eine Airline nie den Neupreis des Ersatzkoff­ers. „Die Wertminder­ung wird abgezogen“, erklärt Führich. „Ich bekomme nicht neu für alt.“

„Man muss der Airline die Möglichkei­t geben, die Kosten so gering wie

möglich zu halten“

Reiserecht­ler

Reparature­n Nicht eigenhändi­g reparieren lassen. Die Airlines haben Vertragsun­ternehmen, mit denen sie meist seit Jahren zusammenar­beiten und die wesentlich günstiger als örtliche Reparaturw­erkstätten sind. „Man muss der Airline die Möglichkei­t geben, die Kosten so gering wie möglich zu halten“, sagt der Reiserecht­ler dazu. Das heißt: Man schickt den Koffer der Airline, und diese gibt ihn in Reparatur. „Das ist meist fachgerech­t und geht in aller Regel auch recht zügig“, so der Experte.

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