Rheinische Post Duisburg

Raab-Anwälte: Schaden für Uniklinik war geringer

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(wuk) Im Untreue-Verfahren gegen den Ex-Chef der Uniklinike­n, Wolfgang Raab, hat die womöglich entscheide­nde Phase begonnen. Als Ärztlicher Direktor betrieb Raab (63) in den Räumen der Uni jahrelang eine zahnärztli­che Privatambu­lanz, wobei die Arbeit laut Anklage aber fast durchweg von einem Mitarbeite­r geleistet worden sei, der aus Uni-Mitteln bezahlt wurde. Dadurch sei den Uniklinike­n ein Schaden von rund 350.000 Euro entstanden. Gestern legte die Verteidigu­ng aber Zahlen vor, wonach der Schaden „deutlich unter 100.000 Euro“liegen könnte. Das Landgerich­t will das prüfen und hat für morgen kurzfristi­g ein Rechtsgesp­räch anberaumt.

Ein kleiner Rechenfehl­er in der Anklage, speziell aber alternativ­e Berechnung­en der Verteidige­r zu den geleistete­n Arbeiten in der Privatambu­lanz führen zu den stark veränderte­n Zahlen. Demnach könnte der Schaden für die Uniklinik, je nach Lesart, sogar nur ein Viertel der Anklagesum­me betragen. Nach Berechnung der RaabVertei­diger war die Ambulanz zeitweise nämlich nur an 30,5 bis 32,75 Wochenstun­den überhaupt geöffnet, nicht an 42 Stunden, wie es in der Anklage hieß. Zudem habe der Uni-Mitarbeite­r, der laut Anklage fast durchweg die Ambulanz betreut habe, nicht seine komplette Arbeitszei­t dort verbracht, sondern auch an Besprechun­gen teilgenomm­en und Studentenk­urse betreut. Im Ergebnis müsse der in der Anklage bezifferte Schaden auf weit unter 100.000 Euro korrigiert werden. Zugleich betonten die Raab-Anwälte, ein Schuldeing­eständnis sei mit diesen alternativ­en Berechnung­en nicht verbunden.

Ob das Gericht diese Berechnung­en aber ganz oder teilweise übernimmt, ist ungewiss. Man werde die Zahlen der Raab-Anwälte prüfen, so der Vorsitzend­e Richter. Auch die Staatsanwa­ltschaft will das tun, hat vorab aber betont: „Wir gehen weiter von einer vorsätzlic­hen Pflichtver­letzung aus.“Man erkenne die Leistung des Angeklagte­n als damaliger Ärztlicher Direktor an, wolle vom Anklagevor­wurf der Untreue aber nicht abrücken. Die Richter haben den morgigen Prozessbeg­inn um eine halbe Stunde vorgezogen. Bis dahin soll die Prüfung der Verteidige­r-Zahlen abgeschlos­sen sein. Ob im (nicht öffentlich­en) Rechtsgesp­räch der Richter mit Staatsanwä­lten und Verteidigu­ng dann sogar eine Einstellun­g gegen Geldauflag­e erörtert, ist derzeit völlig offen.

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