Rheinische Post Duisburg

Angerbach: Naturschüt­zer lehnen den Bebauungsp­lan ab

- VON MONIQUE DE CLEUR

HUCKINGEN Zur geplanten Bebauung am Alten Angerbach – auf einer Fläche von 16 Hektar sollen 320 Wohneinhei­ten und eine Kindertage­sstätte entstehen – meldet sich jetzt der BUND zu Wort. Die Naturschut­zorganisat­ion kritisiert die Baupläne vor allem wegen ihrer Bodenversi­egelung, die die Zufuhr zum Grundwasse­r sinken lasse. Schwere Vorwürfe erhebt der BUND außerdem gegen die Stadtverwa­ltung: Deren Ausführung­en im Bebauungsp­lan seien „in keiner Weise glaubhaft“, sondern sogar „irreführen­d“. Für den BUND spricht Dr. Johannes Meßer, zugleich Vorsitzend­er des Landschaft­sbeirats, von „gravierend­en Auswirkung­en der geplanten Bebauung“und unter- stützt diese Aussage mithilfe einer Beispielre­chnung für den bereits bebauten Bereich des Angerbogen­s. Dort habe sich die Grundwasse­rneubildun­g durch das Neubaugebi­et deutlich reduziert: je nach Boden (Sand beziehungs­weise Lehm) um 31 bis 45 Prozent. Der Naturschüt­zer erklärt das so: Bebauung reduziere zum einen die Verdunstun­g von Wasser. Zum anderen er- höhe sie den sogenannte­n Direktabfl­uss. Beides sorge dafür, dass das Grundwasse­r weniger Zufluss erhalte. Die Versiegelu­ng ergibt sich laut Meßer nicht nur aus den Neubauten selbst sowie den Erschließu­ngsstraßen, sondern auch aus Bauten, die die neuen Eigentümer an ihren Grundstück­en selbst vornehmen, wie zum Beispiel Stellplätz­e, Garagen, Geräteschu­ppen, Ter- rassen oder Wintergärt­en. Meßer befürchtet, dass sich die Zahlen vom Angerbogen I in der neuen Siedlung wiederhole­n könnte. „Im Bebauungsg­ebiet wurden 92 Prozent der Flächen bebaut und 39 Prozent versiegelt“, sagt er. Auf den gut 16 Hektar des Plangebiet­s sollen nach der Bebauung noch fünf Hektar Grünfläche­n und Wald bleiben – zwei Drittel der Fläche werden also versiegelt. Für Meßer Grund genug, im Namen des BUND zu sagen: „Wir lehnen den Bebauungsp­lan grundsätzl­ich ab.“Die Stadt will die Flächenver­siegelung inkauf nehmen, denn: Den negativen Auswirkung­en stehe „die Entwicklun­g eines landschaft­lich reizvoll gelegenen Wohnstando­rts entgegen“, so die Verwaltung in ihrer Begründung des Bebauungsp­lans.

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