Angerbach: Naturschützer lehnen den Bebauungsplan ab
HUCKINGEN Zur geplanten Bebauung am Alten Angerbach – auf einer Fläche von 16 Hektar sollen 320 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte entstehen – meldet sich jetzt der BUND zu Wort. Die Naturschutzorganisation kritisiert die Baupläne vor allem wegen ihrer Bodenversiegelung, die die Zufuhr zum Grundwasser sinken lasse. Schwere Vorwürfe erhebt der BUND außerdem gegen die Stadtverwaltung: Deren Ausführungen im Bebauungsplan seien „in keiner Weise glaubhaft“, sondern sogar „irreführend“. Für den BUND spricht Dr. Johannes Meßer, zugleich Vorsitzender des Landschaftsbeirats, von „gravierenden Auswirkungen der geplanten Bebauung“und unter- stützt diese Aussage mithilfe einer Beispielrechnung für den bereits bebauten Bereich des Angerbogens. Dort habe sich die Grundwasserneubildung durch das Neubaugebiet deutlich reduziert: je nach Boden (Sand beziehungsweise Lehm) um 31 bis 45 Prozent. Der Naturschützer erklärt das so: Bebauung reduziere zum einen die Verdunstung von Wasser. Zum anderen er- höhe sie den sogenannten Direktabfluss. Beides sorge dafür, dass das Grundwasser weniger Zufluss erhalte. Die Versiegelung ergibt sich laut Meßer nicht nur aus den Neubauten selbst sowie den Erschließungsstraßen, sondern auch aus Bauten, die die neuen Eigentümer an ihren Grundstücken selbst vornehmen, wie zum Beispiel Stellplätze, Garagen, Geräteschuppen, Ter- rassen oder Wintergärten. Meßer befürchtet, dass sich die Zahlen vom Angerbogen I in der neuen Siedlung wiederholen könnte. „Im Bebauungsgebiet wurden 92 Prozent der Flächen bebaut und 39 Prozent versiegelt“, sagt er. Auf den gut 16 Hektar des Plangebiets sollen nach der Bebauung noch fünf Hektar Grünflächen und Wald bleiben – zwei Drittel der Fläche werden also versiegelt. Für Meßer Grund genug, im Namen des BUND zu sagen: „Wir lehnen den Bebauungsplan grundsätzlich ab.“Die Stadt will die Flächenversiegelung inkauf nehmen, denn: Den negativen Auswirkungen stehe „die Entwicklung eines landschaftlich reizvoll gelegenen Wohnstandorts entgegen“, so die Verwaltung in ihrer Begründung des Bebauungsplans.