Lebenslange Haft für Bonner „Kofferbomber“gefordert
DÜSSELDORF (dpa) Im Prozess um den versuchten Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof und das Mordkomplott gegen einen rechtsextremistischen Politiker hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Marco G. gefordert. Die „sorgfältige und akribische Beweisaufnahme“habe zweifelsfrei ergeben, dass der 29-Jährige die nicht explodierte Bombe konstruiert und auf einem Bahnsteig abgelegt habe, sagte Oberstaatsanwältin Duscha Gmel in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Konvertit Marco G. habe beabsichtigt, am 10. Dezember 2012 „eine möglichst große Anzahl von Menschen zu töten“. Die Bundesanwaltschaft wirft dem „Kofferbom- ber“unter anderem versuchten Mord und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Sie beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine Haft-Entlassung nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen. Die Bombe sei nur wegen eines Konstruktionsfehlers nicht explodiert.
Mit drei weiteren Angeklagten habe der 29-Jährige zudem einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der rechtsextremistischen Partei Pro NRW geplant. Allen vier wirft die Bundesanwaltschaft die Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung eines Mordes vor. Für Enea B. (46) forderte sie nach fast 150 Verhandlungstagen 14 Jahre Haft. Koray D. (27) soll 13 Jahre und Tayfun S. (27) elf Jahre in Haft.