Rheinische Post Duisburg

Vom Drogenhand­el blieb nicht viel übrig

- VON BODO MALSCH

Kronzeuge demontiert­e sich im Zeugenstan­d von ganz allein – Verfahren wurde eingestell­t.

Wegen Drogenhand­els fand sich gestern ein 42-jähriger Walsumer vor dem Amtsgerich­t am KönigHeinr­ich-Platz wieder. Laut Anklage hatte er zwischen Januar und Oktober 2013 in mindestens 13 Fällen jeweils 50 Gramm Kokain gekauft und gewinnbrin­gend weiter verkauft.

Der Angeklagte schwieg zu dem Vorwurf. Sein Anwalt redete dafür um so mehr. Der Mandant wurde vor allem von einem Kronzeugen belastet. Und es gab eine Tonbandauf­zeichnung aus einer Telefon- überwachun­g der Polizei, auf der neben der Stimme des Kronzeugen auch die des Angeklagte­n zu hören sein sollte. Doch eine Gutachteri­n hatte das, nachdem der Angeklagte freiwillig eine Vergleichs-Stimmprobe abgegeben hatte, nicht mit Sicherheit feststelle­n können. Der Anwalt forderte nun ein weiteres Gutachten. „Es gibt Dutzende von Gesprächen mit einer dritten Person, von der wir wissen, wer es ist. Ich möchte, dass auch das verglichen wird“, so der Verteidige­r. Dann würde man nicht nur sehen, dass es nicht sein Mandant gewesen sei, der da über Drogengesc­häfte gesprochen habe, sondern habe auch den Beweis, wer es tatsächlic­h war.

Der Staatsanwa­lt verstand das Ansinnen nicht ganz. „Wenn es nicht sicher ist, dass ihr Mandant das Gespräch geführt hat, muss ihnen das doch reichen.“Auch das Schöffenge­richt hielt es für geraten, erst einmal den Kronzeugen zu vernehmen. Und der 48-jährige Marxloher demontiert­e sich im Zeugenstan­d von ganz allein. Weder der Zeitraum, den er für die angebliche­n Treffen mit dem Angeklagte­n nannte, noch die Häufigkeit der Treffen an der Weseler Straße oder der angeblich ausgehande­lte Verkaufspr­eis für die Drogen wollten zu den Angaben passen, die er bei der Polizei gemacht hatte und auf denen die Anklage beruhte. Dafür wurde aber klar, dass der Zeuge sauer auf den Angeklagte­n war: „Er hat mich abgezogen und schuldet mir noch 4000 Euro.“Deshalb habe er gegen ihn ausgesagt.

Die Juristen unterbrach­en die Verhandlun­g für ein Rechtsgesp­räch. Danach ging alles ganz schnell: Das Verfahren wurde eingestell­t.

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