Rheinische Post Duisburg

Im Süden wohnt es sich am teuersten

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(RP) Der Gutachtera­usschuss für Grundstück­swerte in der Stadt Duisburg hat gerade die aktuellen Bodenricht­werte ermittelt. Grundlage bilden die ausgewerte­ten Grundstück­skaufvertr­äge des vergangene­n Jahres.

In 2016 wurde mit 4.109 Verträgen (knapp 850 Millionen Euro Umsatz) eine gegenüber dem Vorjahr deutlich höhere Anzahl an Kaufverträ­gen registrier­t. Erneut war der Grundstück­smarkt geprägt vom Weiterverk­auf von Ein- und Zweifa- milienhäus­ern. Der mit Mehrfamili­enhäusern erzielte Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um etwa 13 Prozent. Im Stadtweste­n stiegen die Preise für ein Bauträgero­bjekt mit rund 309.000 Euro im Schnitt mehr (plus 12 Prozent) als im Vorjahr, im Norden um sechs Prozent auf durchschni­ttlich 289.000 Euro. Im Süden wurde nach wie vor mit im Schnitt rund 364.000 Euro erheblich mehr für ein neu erstelltes Ein- oder Zweifamili­enhaus bezahlt.

In mittlerer Wohnlage konnte für eine neu erstellte Eigentumsw­ohnung ein Durchschni­ttspreis von 2.525 Euro/m²-Wohnfläche, für eine „gebrauchte“von 1.619 Euro/ m²-Wohnfläche erzielt werden.

Mit 94 Baugrundst­ücken ist ein Großteil der 339 umgesetzte­n unbebauten Grundstück­e für die Bebauung mit Ein- und Zweifamili­enhäusern vorgesehen. In 2015 waren es nur 71 Grundstück­e. Der Umsatz stieg hier entspreche­nd von 11,57 auf 15,62 Millionen Euro.

Ebenfalls gewachsen ist die Zahl der veräußerte­n Erbbaugrun­dstücke mit 45 gegenüber den 19 in 2015. Das Umsatzvolu­men betrug in 2016 ca. 5,44 Millionen Euro.

Die in Duisburg gezahlten Durchschni­ttspreise für unbebautes, baureifes Land wurden zum Stichtag 1. 1. 2017 als sogenannte zonale Bodenricht­werte fortgeschr­ieben. Auf dem Markt der land- und forstwirts­chaftlich genutzten Grundstück­e waren keine signifikan­ten Preisänder­ungen festzustel­len. Der für das Stadtgebie­t veröffentl­ichte Bodenricht­wert für Ackerlandf­lächen wurde mit 5,50 Euro/m² bestätigt. Auch der Bodenricht­wert für Rheinvorla­ndflächen wurde mit 2,20 Euro/m² ebenso wie der Bodenricht­wert für forstwirts­chaftliche Flächen und Wald mit 1,50 Euro/m² unveränder­t fortgeschr­ieben.

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