Tumultartige Szenen im Hausbesetzer-Prozess
Die Verhandlung um die Besetzung der Grünen-Geschäftsstelle im Jahr 2012 musste mehrfach unterbrochen werden.
Eigentlich hätten gestern im Düsseldorfer Amtsgericht die Zeugen angehört werden sollen, die mit dabei waren, als sich am 20. Juli 2012 fast 50 Menschen teils gewaltsam Zugang zur Landesgeschäftsstelle der Grünen in Düsseldorf verschafft und diese bis zur Räumung durch Polizisten besetzt hatten. Stattdessen entschied das Gericht schon nach Verlesen der Anklage gegen die vier Angeklagten, die die Tat aus Solidarität mit hungerstreikenden Flüchtlingen begangen haben sollen, den Prozess zu vertagen und die Zeugen an mehreren Tagen im April oder Mai zu hören. Grund dafür war der vollkommen überfüllte Sitzungssaal, in dem die rund 50 Zuschauer und Angehörigen keinen Platz mehr fanden und die der Richter zum Teil des Saals verwies.
Gleich zu Beginn des morgendlichen Prozesstermins bemängelte einer der vier Verteidiger der 61, 37, 36 und 26 Jahre alten Angeklagten, dass Letztere wegen des Platzmangels hinter ihren Anwälten sitzen mussten und eine „vertrauliche Kommunikation nicht gewährleistet war“. Eng wurde es bei der öffentlichen Verhandlung zudem auf den Publikumsplätzen: Die zahlreichen Zuschauer nahmen teils zu zweit auf einem Stuhl Platz, die Verlesung der Anklage wurde immer wieder durch Zwischenrufe der Ver- teidigung und des Publikums gestört. Mehrfach unterbrach der Richter die Sitzung und schickte schließlich jene Zuschauer ohne Sitzplatz nach draußen. Einige versuchten nach einer Unterbrechung, den Pressevertretern den erneuten Zugang in den Saal zu versperren.
„Der Raum war viel zu klein, das hätte das Gericht vorher wissen müssen“, sagte der Verteidiger, der nicht namentlich zitiert werden möchte. Unmut und Rufe aus dem Publikum habe es erst gegeben, als ein Teil von ihm in den Flur geschickt werden sollte. Das griff auch der Verteidiger auf: „Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist nicht gewahrt gewesen.“Er bemängelt, dass sämtliche diesbezüglichen Anträge und auch der Vorwurf der Befangenheit des Richters erst zum Schluss des Prozesses eingebracht werden durften: „Für eine Verteidigung wäre das wertlos gewesen.“Der Prozess wird in zwei Monaten fortgesetzt.