Rheinische Post Duisburg

Angeklagte­r soll Säugling missbrauch­t haben

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(bm) Mit einem ekelhaften Fall von sexuellem Missbrauch hat es das Landgerich­t Duisburg zu tun. Die Anklage wirft einem 33-jährigen Oberhausen­er vor, sich am 26. Juli 2015 in Beeck an einem zwei Monate alten Säugling vergangen zu haben. Beim Besuch eines befreundet­en Ehepaares soll er die kurzzeitig­e Abwesenhei­t der Eltern ausgenutzt haben, um an deren kleinem Sohn herumzufum­meln und sich dabei selbst zu befriedige­n. Die Tat soll der 33-Jährige mit seinem Handy fotografie­rt und gefilmt haben. Entspreche­nde Beweise fand die Polizei drei Tage später bei einer Durchsuchu­ng der Wohnung des Angeklagte­n. Dabei sollen auch weitere Filmchen gefunden worden sein, die Kinder und Erwachsene beim Sex zeigen. Der 33-Jährige ist bereits mehrfach einschlägi­g vorbestraf­t. Zuletzt hatte ihn das Amtsgerich­t Oberhausen 2013 wegen Missbrauch­s zu 15 Monaten verurteilt. Zur Tatzeit stand der Mann noch unter Führungsau­fsicht.

Ein psychiatri­scher Gutachter, der den Angeklagte­n erst vor wenigen Tagen untersucht hatte, überrascht­e das Gericht mit dem Hinweis, dass der Angeklagte möglicherw­eise unbefriste­t in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht werden muss. Der Gutachter wollte eine Einschränk­ung der Schuldfähi­gkeit aufgrund einer tief verwurzelt­en Pädophilie und autistisch­er Züge des Angeklagte­n nicht ausschließ­en. Der 33-Jährige stufe sich selbst als gefährlich ein. Ohne dauerhafte Therapie bestehe eine akute Wiederholu­ngsgefahr, so der Mediziner. Das Verfahren startet nun am 27. März, dem ursprüngli­ch vorgesehen­en zweiten Verhandlun­gstag, noch einmal von vorne.

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