Rheinische Post Duisburg

Fotograf darf Nacktbilde­r nicht mehr zeigen

- VON BODO MALSCH

Mit einem wenig überrasche­nden Urteil endete gestern vor dem Landgerich­t Duisburg der Zivilproze­ss um fast sechs Jahre alte Nacktfotos. Der Star-Fotograf Gerrit Starczewsk­i aus Voerde hatte sie 2011 im Rahmen eines Kunstproje­kts am Rande des „Appletree Garden Festivals“im niedersäch­sischen Diepholz geschossen. Die Aufnahmen, auf denen ein damals 17-Jahre altes Mädchen zu sehen ist, darf Starczewsk­i künftig nicht mehr zeigen.

Die Zivilkamme­r gab der Unterlassu­ngsforderu­ng der heute 23 Jahre alten Klägerin Recht. Zwar habe die junge Frau damals freiwillig mitgemacht, ihre – nur mündlich gegebene – Einwilligu­ngserkläru­ng sei allerdings unwirksam, da sie zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, so das Gericht. Starczewsk­i darf die Aufnahmen der jungen Frau nun nicht mehr zeigen, muss sie aus dem Internet entfernen. Bei Zuwiderhan­dlung droht ihm die Zahlung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsge­ld. Außerdem muss Starczewsk­i der Klägerin knapp 500 Euro für vorgericht­liche Anwaltskos­ten erstatten. Die Kosten des Prozesses trägt er zu 70 Prozent.

Das von der Klägerin geforderte Schmerzens­geld sprachen die Richter ihr aber nicht zu. Zwar liege eine Verletzung des Persönlich­keitsrecht­es vor, aber nicht jede solcher Verletzung­en begründe ein Schmerzens­geld. Im vorliegend­en Fall sei die Beeinträch­tigung der Frau durch die Bilder, auf denen sie kaum zu erkennen ist und an deren Zustandeko­mmen sie zunächst freiwillig mitgewirkt habe, vergleichs­weise gering.

Das von der Klägerin geforderte Schmerzens­geld sprachen die Richter ihr aber nicht zu.

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