Rheinische Post Duisburg

Prozess um Feldmaus im Brot und Beleidigun­g

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RHEINHAUSE­N (bm) In zweiter Instanz musste sich das Landgerich­t Duisburg jetzt mit einer Feldmaus beschäftig­en. Die hatte in einem Brot gesessen, das der Verein Bürger für Bürger im Januar 2015 in Bruckhause­n ausgegeben hatte. Allerdings drehte sich der Prozess weniger um die Maus, als um die Reaktion des Vereinsvor­sitzenden Rolf Karling auf die Beschwerde der Empfängeri­n des Brotes. Nachdem die per Mail ihre Verwunderu­ng über die lebendige Dreingabe geäußert hatte, beschimpft­e Karling sie über den Vereins-Account als „Schlampe“. Das Amtsgerich­t hatte den 54-jährigen Rheinhause­r dafür im April 2016 zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Strafricht­er hatte es gerade noch vermeiden können, dass Gutachten eingeholt wurden, um zu beweisen, dass die Maus unmöglich in der Lebensmitt­elausgabe des Vereins den Weg in das Brot gefunden haben könne. Doch das Verhalten des kleinen Fluchttier­es und die Frage, wo es den nahrhaften Einstieg ins Brot geschafft hatte, war vielleicht für den Verein, nicht jedoch für das Urteil wichtig gewesen. Schließlic­h hatte der Angeklagte die Beleidigun­g zugegeben, aber sich in beinahe rührend falscher Rechtsauff­assung damit entschuldi­gt, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass seine Antwort jeder habe lesen können. Um so erstaunlic­her, dass er gegen das Urteil in die Berufung zog.

Das Berufungsv­erfahren war nicht viel mehr als eine Wiederholu­ng des Prozesses vor dem Amtsgerich­t. Und die Berufungsk­ammer sah am Ende keinen Grund, am Urteil der Kollegen aus der ersten Instanz grundsätzl­ich etwas zu ändern.

Angesichts der Einkommens­verhältnis­se des Angeklagte­n wurde die Tagessatzh­öhe lediglich um fünf Euro gesenkt. Rolf Karling muss nun nur noch 800 Euro Strafe zahlen.

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