Prozess um Feldmaus im Brot und Beleidigung
RHEINHAUSEN (bm) In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg jetzt mit einer Feldmaus beschäftigen. Die hatte in einem Brot gesessen, das der Verein Bürger für Bürger im Januar 2015 in Bruckhausen ausgegeben hatte. Allerdings drehte sich der Prozess weniger um die Maus, als um die Reaktion des Vereinsvorsitzenden Rolf Karling auf die Beschwerde der Empfängerin des Brotes. Nachdem die per Mail ihre Verwunderung über die lebendige Dreingabe geäußert hatte, beschimpfte Karling sie über den Vereins-Account als „Schlampe“. Das Amtsgericht hatte den 54-jährigen Rheinhauser dafür im April 2016 zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Strafrichter hatte es gerade noch vermeiden können, dass Gutachten eingeholt wurden, um zu beweisen, dass die Maus unmöglich in der Lebensmittelausgabe des Vereins den Weg in das Brot gefunden haben könne. Doch das Verhalten des kleinen Fluchttieres und die Frage, wo es den nahrhaften Einstieg ins Brot geschafft hatte, war vielleicht für den Verein, nicht jedoch für das Urteil wichtig gewesen. Schließlich hatte der Angeklagte die Beleidigung zugegeben, aber sich in beinahe rührend falscher Rechtsauffassung damit entschuldigt, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass seine Antwort jeder habe lesen können. Um so erstaunlicher, dass er gegen das Urteil in die Berufung zog.
Das Berufungsverfahren war nicht viel mehr als eine Wiederholung des Prozesses vor dem Amtsgericht. Und die Berufungskammer sah am Ende keinen Grund, am Urteil der Kollegen aus der ersten Instanz grundsätzlich etwas zu ändern.
Angesichts der Einkommensverhältnisse des Angeklagten wurde die Tagessatzhöhe lediglich um fünf Euro gesenkt. Rolf Karling muss nun nur noch 800 Euro Strafe zahlen.