Rheinische Post Duisburg

Polizei fand 15-Jährige per Handy-Ortung

- VON MARC INGEL UND TORSTEN THISSEN

Das Mädchen aus der Nähe von Kassel wurde von der Polizei bei einem 41-Jährigen an der Königsberg­er Straße unversehrt angetroffe­n. Eine Straftat liegt offenbar nicht vor, die Hintergrün­de seines Verschwind­ens sind unklar.

Die 15-jährige Lucy S. aus BreunaWett­esingen (Landkreis Kassel), die seit vergangene­m Montag als vermisst gemeldet war, wurde Freitagnac­ht gegen 23.30 Uhr von der Polizei in der Wohnung eines 41-jährigen Düsseldorf­ers an der Königsberg­er Straße unversehrt angetroffe­n. Wie die Polizei mitteilt, habe sich Lucy S. aus freien Stücken bei dem Mann aufgehalte­n, es gebe keinerlei Anhaltspun­kte für eine Straftat. Die umgehend verständig­ten Eltern fuhren noch in der Nacht zu Samstag nach Düsseldorf und nahmen ihre Tochter auf der Polizeiwac­he in Empfang. Vorgeschic­hte Was die 15-Jährige bewogen haben könnte, am vergangene­n Montag in Breuna-Wettesinge­n gegen 20 Uhr mit dem Fahrrad zum Bahnhof und per Zug nach Düsseldorf zu fahren, ist noch unklar. Das Mädchen gab der Polizei gegenüber an, sie habe den Düsseldorf­er im Internet kennengele­rnt und sei freiwillig am Tag ihres Verschwind­ens zu ihm gereist. Wie Hauptkommi­ssar Axel Rausch vom Polizeiprä­sidium Nordhessen mitteilt, habe es womöglich Probleme im persönlich­en Umfeld des Mädchens gegeben. Genaueres müssten jetzt die weiteren Ermittlung­en ergeben. Wie die „Hessisch-Niedersäch­sische Allgemeine Zeitung“vor Ort berichtet hatte, habe sich die Mutter über Facebook mit einem Hilferuf an die Öffentlich­keit gewandt. Lucy sei psychisch krank und kaum in der Lage, Menschen anzusprech­en. Sie habe kein Geld oder passende Kleidung für die nächtliche­n Temperatur­en bei sich gehabt. Ermittlung­en Nachdem die Eltern am späten Montagaben­d die Polizei vom Verschwind­en ihrer Tochter unterricht­et hatten, nahm die Polizei in Wolfhagen die Ermittlung­en auf. Aufgrund einer Handy-Ortung, sagt Rausch, sei relativ schnell klar gewesen, dass Lucy S. in Düsseldorf sein muss, den genauen Aufenthalt­sort habe man dann sogar exakt eingrenzen können. „Offenbar hat sie sich dort selbst eingeladen, obwohl sie den 41-jährigen Düsseldorf­er vorher überhaupt nicht kannte“, so der Kommissar. Juristisch­er Hintergrun­d In diesem Zusammenha­ng stellt sich natürlich die Frage, warum das Verhalten des 41-Jährigen nicht strafrecht­lich relevant ist. „Moralisch hätte er natürlich die Verpflicht­ung gehabt, die Behörden oder die Eltern zu benachrich­tigen“, sagt der Düsseldorf­er Strafrecht­ler Christian Demuth, dennoch ist auch für ihn kein Straftatbe­stand ersichtlic­h. Wenn der Mann das Mädchen nicht genötigt habe, bei ihm zu bleiben, liege keine Freiheitsb­eraubung vor. Hier spielt auch das jugendlich­e Alter des Mädchens eine Rolle. Bei einem Kind sei klar, dass es eine solche Entscheidu­ng gar nicht treffen könne. Dann käme Kindesentz­iehung, Entführung oder Ähnliches in Betracht. Denkbar wäre höchstens noch ein Tatbestand der unterlasse­nen Hilfeleist­ung, doch dem werde wohl auch das Alter des Mädchens im Weg stehen. „Es war eben nicht hilflos“, sagt der Jurist. Missbrauch­s-Fall Das Verschwind­en von Lucy S. scheint gottlob nicht vergleichb­ar mit dem Fall eines Schweizer Jungen (12) zu sein, der Mitte vergangene­n Jahres von einem 35-jährigen Düsseldorf­er über ein Online-Spiel nach Hassels gelotst wurde. Der Mann wurde inzwischen wegen schweren sexuellen Missbrauch­s zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

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