Polizei fand 15-Jährige per Handy-Ortung
Das Mädchen aus der Nähe von Kassel wurde von der Polizei bei einem 41-Jährigen an der Königsberger Straße unversehrt angetroffen. Eine Straftat liegt offenbar nicht vor, die Hintergründe seines Verschwindens sind unklar.
Die 15-jährige Lucy S. aus BreunaWettesingen (Landkreis Kassel), die seit vergangenem Montag als vermisst gemeldet war, wurde Freitagnacht gegen 23.30 Uhr von der Polizei in der Wohnung eines 41-jährigen Düsseldorfers an der Königsberger Straße unversehrt angetroffen. Wie die Polizei mitteilt, habe sich Lucy S. aus freien Stücken bei dem Mann aufgehalten, es gebe keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat. Die umgehend verständigten Eltern fuhren noch in der Nacht zu Samstag nach Düsseldorf und nahmen ihre Tochter auf der Polizeiwache in Empfang. Vorgeschichte Was die 15-Jährige bewogen haben könnte, am vergangenen Montag in Breuna-Wettesingen gegen 20 Uhr mit dem Fahrrad zum Bahnhof und per Zug nach Düsseldorf zu fahren, ist noch unklar. Das Mädchen gab der Polizei gegenüber an, sie habe den Düsseldorfer im Internet kennengelernt und sei freiwillig am Tag ihres Verschwindens zu ihm gereist. Wie Hauptkommissar Axel Rausch vom Polizeipräsidium Nordhessen mitteilt, habe es womöglich Probleme im persönlichen Umfeld des Mädchens gegeben. Genaueres müssten jetzt die weiteren Ermittlungen ergeben. Wie die „Hessisch-Niedersächsische Allgemeine Zeitung“vor Ort berichtet hatte, habe sich die Mutter über Facebook mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit gewandt. Lucy sei psychisch krank und kaum in der Lage, Menschen anzusprechen. Sie habe kein Geld oder passende Kleidung für die nächtlichen Temperaturen bei sich gehabt. Ermittlungen Nachdem die Eltern am späten Montagabend die Polizei vom Verschwinden ihrer Tochter unterrichtet hatten, nahm die Polizei in Wolfhagen die Ermittlungen auf. Aufgrund einer Handy-Ortung, sagt Rausch, sei relativ schnell klar gewesen, dass Lucy S. in Düsseldorf sein muss, den genauen Aufenthaltsort habe man dann sogar exakt eingrenzen können. „Offenbar hat sie sich dort selbst eingeladen, obwohl sie den 41-jährigen Düsseldorfer vorher überhaupt nicht kannte“, so der Kommissar. Juristischer Hintergrund In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, warum das Verhalten des 41-Jährigen nicht strafrechtlich relevant ist. „Moralisch hätte er natürlich die Verpflichtung gehabt, die Behörden oder die Eltern zu benachrichtigen“, sagt der Düsseldorfer Strafrechtler Christian Demuth, dennoch ist auch für ihn kein Straftatbestand ersichtlich. Wenn der Mann das Mädchen nicht genötigt habe, bei ihm zu bleiben, liege keine Freiheitsberaubung vor. Hier spielt auch das jugendliche Alter des Mädchens eine Rolle. Bei einem Kind sei klar, dass es eine solche Entscheidung gar nicht treffen könne. Dann käme Kindesentziehung, Entführung oder Ähnliches in Betracht. Denkbar wäre höchstens noch ein Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, doch dem werde wohl auch das Alter des Mädchens im Weg stehen. „Es war eben nicht hilflos“, sagt der Jurist. Missbrauchs-Fall Das Verschwinden von Lucy S. scheint gottlob nicht vergleichbar mit dem Fall eines Schweizer Jungen (12) zu sein, der Mitte vergangenen Jahres von einem 35-jährigen Düsseldorfer über ein Online-Spiel nach Hassels gelotst wurde. Der Mann wurde inzwischen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.