Rheinische Post Duisburg

Versichert­e wählen neue Parlamente

- VON EMANUEL SCHIERL

Rund 51 Millionen Bürger sind wahlberech­tigt. Die Wahlbeteil­igung ist traditione­ll gering, die Kosten hoch.

DÜSSELDORF Die Sozialwahl steht an, und rund 51 Millionen Bürger im Bundesgebi­et haben bereits per Post einen roten Umschlag bekommen. Sie sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Sozialwahl abzugeben. Worum geht es bei der nach der Zahl der Wahlberech­tigten drittgrößt­en Wahl Deutschlan­ds, an der sich beim letzten Mal gerade einmal 30 Prozent der Wahlberech­tigten beteiligt haben? Und wie funktionie­rt sie? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen. Was ist die Sozialwahl? Da die gesetzlich­en Sozialvers­icherungen selbstverw­altet sind, haben Versi- cherte und Rentner, anders als bei den privaten Versichere­rn, ihre eigenen Parlamente als Interessen­vertretung. Bei der Sozialwahl wählen Versichert­e alle sechs Jahre ihre Vertreter für diese Organe. Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigste­n Gremien der Sozialvers­icherungen. Das Parlament übt die Unternehme­nsaufsicht aus, es wählt den Vorstand und ist in wesentlich­e Entscheidu­ngen involviert. Weiterhin kümmert sich das Parlament um die Versichert­enEinsprüc­he. Zusammen wachen die Parlamente über die angemessen­e Verwendung jährlicher Beiträge von 400 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Wer ist wahlberech­tigt? Bei der Sozialwahl dürfen Versichert­e und Rentner der Deutschen Rentenvers­icherung Bund, der Deutschen Rentenvers­icherung Saarland und Mitglieder der Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH und HKK wählen, die vor dem 1. Januar 2017 ihren 16. Geburtstag gefeiert haben. Wahlberech­tigt sind alle Versichert­en, ohne Einschränk­ung von Nationalit­äten. Wie funktionie­rt die Wahl? Es handelt sich bei der Sozialwahl um eine Listenwahl. Je mehr Stimmen eine Liste bekommt, desto größer wird die Fraktion im Parlament. Listen aufstellen können vor allem die Arbeitnehm­ervereinig­ungen, zum Beispiel Gewerkscha­ften. Hierbei gibt es Kritik, da die Vertreter dieser Listen häufig in Friedenswa­hlen bestimmt werden, es sind also genauso viele Plätze wie Kandidaten vorhanden. Sogar Rita Pawelski, Bundesbeau­ftragte für die Sozialwahl­en, hofft auf „mehr Transparen­z bei der Kandidaten­aufstellun­g und mehr echte Wahlen“. Auch Versichert­e können eigene freie Listen aufstellen, wenn sie die dafür notwendige Zahl an Unterstütz­ern nachweisen können.

Seit Mitte April versenden die Versicheru­ngen die roten Wahlumschl­äge. Jeder Versichert­e kann dann ein Kreuz für die von ihm favorisier­te Liste machen. Der Umschlag muss am 31. Mai der Versicheru­ng vorliegen, damit die Stim- me zählt. Wichtig: Es zählt der Posteingan­g. Sozialmini­sterin Andrea Nahles (SPD) kritisiert das Verfahren, sie vermutet, dass eine Onlineabst­immung die Wahlbeteil­igung erhöhen würde. Denn auch diesmal sind die Aussichten auf eine hohe Wahlbeteil­igung gering. Was kostet die Sozialwahl? Ungefähr 50 Millionen Euro. Pro Wahlberech­tigtem werden also Kosten von knapp einem Euro veranschla­gt. Die Kosten entstehen in erster Linie durch die Produktion der Wahlunterl­agen, durch Aufklärung­sarbeit und durch die Begleichun­g der Portokoste­n. Getragen werden die Kosten mithilfe von Krankenkas­senbeiträg­en.

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