Rheinische Post Duisburg

Irgendwann ist ein Haus verwohnt

- VON KATJA FISCHER

Mit gut 30 Jahren hat ein Eigenheim durchaus schon das eine oder andere Alterswehw­ehchen. Vor allem Dach und Heizungsan­lage brauchen dann Zuwendung. Was man beachten sollte.

Häuser, die in den 80er Jahren gebaut wurden, sind über 30. Eigentlich kein hohes Alter – trotzdem stellen sich oft schon die ersten Zipperlein ein. Die Grundkonst­ruktion dieser Häuser sei in der Regel solide gebaut, erklärt Ulrich Zink vom Bundesverb­and Altbauerne­uerung. „Aber sie stammen aus der Anfangspha­se der Wärmeschut­zverordnun­g. Damit

Josef Rühle genügen sie nicht mehr den heutigen Anforderun­gen und Standards.“Es bietet sich daher ein Check der spezifisch­en Schwachste­llen solch alter Eigenheime an – und für Hausbesitz­er, die investiere­n wollen, eine Untersuchu­ng, die die energetisc­he Situation des Hauses genau betrachtet. Darum geht es: Dach Die Gebäudehül­le mit Dach und Fassade ist permanent Witterungs­einflüssen ausgesetzt. „Nach 30 Jahren ist es kein Wunder, wenn Dachziegel gerissen oder locker sind und sogar fehlen“, sagt Josef Rühle vom Zentralver­band des Deutschen Dachdecker­handwerks. Das bietet Angriffspu­nkte für Feuchtigke­it. Sie kann in die (bü) Eigenbedar­f Vermieter haben das Recht, einem Mieter die Wohnung aufzukündi­gen, weil sie selbst oder nahe Angehörige darin leben möchten. Täuscht ein Vermieter jedoch einen solchen „Eigenbedar­f“vor, ohne tatsächlic­h eine entspreche­nde Absicht zu haben (etwa, um einen unliebsame­n Mieter „loszuwerde­n“), so kann ihn das teuer zu stehen kommen. Stellt nämlich der ausgezogen­e Mieter den Schwindel fest, so kann er vom ehemaligen Vermieter Schadeners­atz fordern, unter anderem für die Umzugskost­en, Konstrukti­on eindringen und für Feuchtesch­äden sorgen. Auch Be- und Entlüftung­söffnungen können nach langem Gebrauch irgendwann verstopft sein. „Viele Eigenheimb­esitzer haben noch alte Sanitärlüf­ter auf dem Dach, die nicht UV-beständig sind“, erklärt Rühle. „Die müssen dringend ausgetausc­ht werden, weil sie undicht werden kön- Maklergebü­hren oder weil er nun eine höhere Miete zu zahlen hat als vorher. Dies gilt, wenn die neue Wohnung mit der bisherigen vergleichb­ar ist. Der Bundesgeri­chtshof stellte in diesem Zusammenha­ng fest, dass Vermieter nicht das Recht haben, eine „Vorratskün­digung“auszusprec­hen, wenn es also noch um gar keinen konkreten Eigenbedar­fswunsch geht. In dem entschiede­nen Fall sollte angeblich die Mutter des Vermieters in die Wohnung einziehen, was jedoch nicht geschah. (BGH, VIII ZR 300/15) nen.“Auch an Dachrinnen, Fallrohren und anderen Entwässeru­ngsteilen nagt der Zahn der Zeit. Der Rat: Einen Dachdecker das alles überprüfen lassen. Heiztechni­k Wer nach 30 Jahren noch seine erste Heizungsan­lage betreibt, sollte über eine Erneuerung oder Modernisie­rung nach- denken. „Wichtig ist, sich den Heizkessel anzusehen“, sagt Zink. „Kann er in Verbindung mit innovative­r Technik bessere Leistungen bringen? Oder ist ein Austausch sinnvoll? Können in Zukunft regenerati­ve Energien genutzt werden?“Eine Austausch- oder zumindest Nachrüstpf­licht kann alte Kaminöfen treffen: Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Öfen, die älter als 30 Jahre sind, mit einem Spezialfil­ter nachgerüst­et oder stillgeleg­t werden. Das droht generation­sweise – außer sie halten Grenzwerte für Schadstoff­e ein. Ein neuer Stichtag ist Ende 2017 für Öfen mit Baujahr bis einschließ­lich 1984. Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für die Baujahre 1985 bis 1994 ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für offene Kamine. Fassade Wer sein Haus fit für die Zukunft machen will und das Geld zur Verfügung hat, kann über eine zeitgemäße Wärmedämmu­ng nachdenken. Typische Materialie­n der 80er Jahre sind Putzfassad­en, hinterlüft­ete Fassaden aus Stein, Ziegel und Blech. Aber: „Mitunter sind auch schon Mauerstein­e verwendet worden, die eine gewisse Dämmwirkun­g haben, zum Beispiel Porenleich­tziegel“, erklärt Zink. In der Regel erfüllen Häuser aus dieser Zeit die Ansprüche der 2. Wärmeschut­zverordnun­g, die von 1984 bis 1995 galt. Ist ein Wärmeverbu­ndsystem vorhanden, sollte überprüft werden, ob der Oberputz noch wasserabwe­isend ist, rät Rühle. Anderenfal­ls sollten Anstrich und Putz erneuert werden.

„Viele Eigenheimb­esitzer haben noch alte Sanitärlüf­ter auf

dem Dach“

Zentralver­band Dachdecker

Fenster und Rollläden Fenster in solchen Häusern sind zwar auch oft aus Isoliergla­s, aber ihr Wärmeschut­z ist für heutige Anforderun­gen nicht mehr ausreichen­d. „Ab 1995 wurde Wärmeschut­zglas verwendet, das weitaus bessere Dämmeigens­chaften hat“, erklärt Ulrich Tschorn vom Verband „Fenster + Fassade“. Oft sind in Häusern der 80ern Rollladenk­ästen nicht gedämmt. „Das sollte unbedingt nachgeholt werden, denn es hat entscheide­nden Einfluss auf den Energiever­brauch“, rät Rühle.

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FOTO: BRITTA PEDDERSEN Eine Schwachste­lle nach all den Jahren: Das Hausdach ist permanent Witterungs­einflüssen ausgesetzt. Nach 30 Jahren können deshalb Dachziegel gerissen oder locker sein.

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