Rheinische Post Duisburg

Energiewen­de erreicht Mieter

-

Ende April hat das Bundeskabi­nett ein Gesetz zur Förderung von Mieterstro­m beschlosse­n. Mitte Mai soll es im Bundestag beraten und dann möglichst noch in dieser Legislatur­periode beschlosse­n werden.

Bei Mieterstro­m geht es um Strom, zum Beispiel aus einer Solaranlag­e auf dem Dach, der dann von den Nutzern des Hauses selbst verbraucht wird. Technisch macht es keinen Unterschie­d, ob der vom Hauseigent­ümer erzeugte Strom von ihm selbst oder von seinen Mietern verbraucht wird. Aber rechtlich. Sind Erzeuger und Verbrauche­r eine Person, muss etwa der Einfamilie­nhausbesit­zer keine oder nur eine um 60 Prozent reduzierte EEG-Umlage zahlen – das macht 4,13 Cent/kWh aus. Sind dagegen Erzeuger (Hauseigent­ümer) und Verbrauche­r (Mieter) unterschie­dliche Personen, muss die volle EEGUmlage gezahlt werden. Das will die Bundesregi­erung mit ihrem Mieterstro­m-Gesetz ändern. So soll der Ausbau von Solarenerg­ie auch in den Städten, im Geschosswo­hnungsbau vorangetri­eben werden. Gleichzeit­ig sollen Mieter erstmals von der Energiewen­de über niedrigere Strompreis­e profitiere­n können.

Bei dem Gesetz muss aber klar sein, dass es keine Abnahmever­pflichtung für Mieter geben darf, keine Koppelgesc­häfte von Mietvertra­g und Stromliefe­rungsvertr­ag. Erfolgreic­h werden Mieterstro­m-Modelle nur dann sein, wenn der Preis stimmt. Das Gesetz sieht aber lediglich einen Mieterstro­mzuschlag von 2,7 Prozent pro kWh vor und Wohnhaus übergreife­nde Lösungen, sogenannte Quartiersk­onzepte, werden nahezu unmöglich gemacht. Es besteht also Nachbesser­ungsbedarf beim Gesetz.

Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany