Rheinische Post Duisburg

Vater soll Söhne misshandel­t haben

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Der 43-Jährige beteuert vor Gericht seine Unschuld.

(bm) Den eigenen Vater als Trainer beim Jugendfußb­all zu haben, kann schon eine recht harte Sache sein. Im Falle eines Jungen aus Neudorf soll der Vater allerdings weit über das hinaus gegangen sein, was das Gesetz erlaubt. Bei drei Gelegenhei­ten soll der 43-Jährige im Jahr 2015 das damals zehn Jahre alte Kind geschlagen, bespuckt, beleidigt und an den Haaren gezogen haben, weil er mit der Leistung des Jungen auf dem Fußballpla­tz nicht zufrieden war. Gestern stand der Mann wegen Misshandlu­ng Schutzbefo­hlener vor dem Amtsgerich­t.

Einmal soll der 43-Jährige so stark auf das Ohr des Jungen geschlagen haben, dass dieser Wochen lang nicht richtig hören konnte. Die Anklage wirft dem Auto-Monteur vor, auch seine beiden jüngeren Söhne misshandel­t zu haben. Einen Vier- jährigen soll der Vater geschlagen haben, weil das Kind weinte, nachdem der von der Nachtschic­ht zurück kehrende Angeklagte mehrere Lego-Türme des kleinen Jungen umgeworfen hatte. Einen damals fünf Jahre alten Sohn soll der 43Jährige im April 2016 getreten, geschlagen und an den Haaren gezogen haben, weil der Junge im Kinderzimm­er tanzte.

Der Angeklagte bestritt gestern vor dem für die Jugendschu­tzsache zuständige­n Schöffenge­richt jede Schuld. „Ich habe meine Kinder nie geschlagen.“Die Vorwürfe stammten von seiner getrennt lebenden Ehefrau, die den Jungen die Vorfälle eingeredet habe. „Das Schlimme ist, dass die Kinder inzwischen wohl selbst glauben, dass ich sie geschlagen habe.“Zu einer strafrecht­lichen Klärung der Sache kam es gestern nicht. Grund: Die Kinder waren in diesem Jahr wegen posttrauma­tischer Belastungs­störungen längere Zeit in einer Klinik. Das Gericht folgte einer dringenden Empfehlung der Ärzte, sie vorerst nicht zu vernehmen.

Der Angeklagte, der seine Kinder inzwischen seit über einem Jahr nicht gesehen hat, riskiere mit der Vernehmung der jungen Zeugen, dass er im Falle einer Verurteilu­ng für viele weitere Jahre seine Kinder nicht wird sehen können, mahnte der Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts. Der Angeklagte blieb dabei: Er könne nichts gestehen, was er nicht getan habe. Das Familienge­richt wird endgültig wohl erst nach Abschluss des Strafverfa­hrens entscheide­n. Das aber wird nun voraussich­tlich nicht vor Herbst stattfinde­n.

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