Vater soll Söhne misshandelt haben
Der 43-Jährige beteuert vor Gericht seine Unschuld.
(bm) Den eigenen Vater als Trainer beim Jugendfußball zu haben, kann schon eine recht harte Sache sein. Im Falle eines Jungen aus Neudorf soll der Vater allerdings weit über das hinaus gegangen sein, was das Gesetz erlaubt. Bei drei Gelegenheiten soll der 43-Jährige im Jahr 2015 das damals zehn Jahre alte Kind geschlagen, bespuckt, beleidigt und an den Haaren gezogen haben, weil er mit der Leistung des Jungen auf dem Fußballplatz nicht zufrieden war. Gestern stand der Mann wegen Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Amtsgericht.
Einmal soll der 43-Jährige so stark auf das Ohr des Jungen geschlagen haben, dass dieser Wochen lang nicht richtig hören konnte. Die Anklage wirft dem Auto-Monteur vor, auch seine beiden jüngeren Söhne misshandelt zu haben. Einen Vier- jährigen soll der Vater geschlagen haben, weil das Kind weinte, nachdem der von der Nachtschicht zurück kehrende Angeklagte mehrere Lego-Türme des kleinen Jungen umgeworfen hatte. Einen damals fünf Jahre alten Sohn soll der 43Jährige im April 2016 getreten, geschlagen und an den Haaren gezogen haben, weil der Junge im Kinderzimmer tanzte.
Der Angeklagte bestritt gestern vor dem für die Jugendschutzsache zuständigen Schöffengericht jede Schuld. „Ich habe meine Kinder nie geschlagen.“Die Vorwürfe stammten von seiner getrennt lebenden Ehefrau, die den Jungen die Vorfälle eingeredet habe. „Das Schlimme ist, dass die Kinder inzwischen wohl selbst glauben, dass ich sie geschlagen habe.“Zu einer strafrechtlichen Klärung der Sache kam es gestern nicht. Grund: Die Kinder waren in diesem Jahr wegen posttraumatischer Belastungsstörungen längere Zeit in einer Klinik. Das Gericht folgte einer dringenden Empfehlung der Ärzte, sie vorerst nicht zu vernehmen.
Der Angeklagte, der seine Kinder inzwischen seit über einem Jahr nicht gesehen hat, riskiere mit der Vernehmung der jungen Zeugen, dass er im Falle einer Verurteilung für viele weitere Jahre seine Kinder nicht wird sehen können, mahnte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts. Der Angeklagte blieb dabei: Er könne nichts gestehen, was er nicht getan habe. Das Familiengericht wird endgültig wohl erst nach Abschluss des Strafverfahrens entscheiden. Das aber wird nun voraussichtlich nicht vor Herbst stattfinden.