Rheinische Post Duisburg

Papageien-Besitzer soll Tierarzt verleumdet haben

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(wuk) Die Sorge um seinen Papagei „Paul“und um seinen Geldbeutel bringt einen 53-jährigen Tierhalter am Donnerstag vors Amtsgerich­t. Der Mann war wegen versuchter Nötigung und Verleumdun­g eines Tierarztes mit einer Strafe von 650 Euro belegt worden, gegen die er nun Protest eingelegt. Im Herbst 2016 soll er aus Verärgerun­g über eine angeblich falsche Behandlung seines Vogels die Arztkosten zurückgefo­rdert haben, andernfall­s würde er den Tierarzt „fertig machen“.

Die Krankheits­geschichte von Papagei „Paul“hatte laut Amtsgerich­t schon lange vorher begonnen. So war das Tier zuvor bei einem Veterinär in den Niederland­en intensiv behandelt und versorgt worden, was den Halter rund 900 Euro kostete. Als er seinen Vogel danach noch bei einem Tierarzt in Mörsenbroi­ch vorstellte und dort verarzten ließ, musste der Angeklagte weitere 178 Euro plus Mehrwertst­euer zahlen. Nur mit dem Ergebnis war der 53-Jährige offenbar so unzufriede­n, dass er Ende Oktober 2016 angeblich völlig die Fassung verlor. In der Praxis des Veterinärs soll sich der Vogelhalte­r wenige Zentimeter vor dem Arzt bedrohlich aufgebaut und ultimativ die Rückzahlun­g seiner Behandlung­skosten verlangt haben. Sonst, so die angebliche Drohung des 53-Jährigen, werde er dafür sorgen, dass der Arzt „keinen Fuß mehr auf den Boden“bekäme und letztlich die Zulassung verlieren würde.

Zwei Tage später soll sich der Angeklagte auf einem Parkplatz an der Tierklinik positionie­rt und dort an Passanten selbst gefertigte Flugblätte­r verteilt haben, in denen er behauptete, sein Vogel sei in diesem Institut völlig falsch behandelt worden. Was der 53-Jährige wohl für eine zulässige Meinungsäu­ßerung hielt, rief allerdings die Polizei auf den Plan. Der Mediziner, der sich verleumdet sah, erstattete Anzeige. Das Amtsgerich­t verhängte dafür 65 Tagessätze zu je zehn Euro als Strafe, also mehr als das Dreifache der umstritten­en Arztrechnu­ng.

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