Rheinische Post Duisburg

Begehren vor dem Ziel: Schon 13.000 haben unterschri­eben

-

(sten) Eine Woche vor dem finalen Stichtag 25. Mai, (Christi Himmelfahr­t), dem Abgabeterm­in an das städtische Rechtsamt, blicken die Akteure des im März gestartete­n Bürgerbege­hrens gegen das am Bahnhof geplante DOC schon sehr zufrieden auf ihre bisherige Ausbeute: Bereits mehr als 13.000 Unterschri­ften hat die Initiative von Duisburger Einwohnern bislang gesammelt. Aber auf den letzten Metern bis in die nächste Woche will die Initiative nach Worten des grünen Fraktionsg­eschäftsfü­hrers Gerd Schwemm noch ein paar tausend zusätzlich­e Stimmen sammeln. Sicherheit­shalber.

Eingereich­t werden müssen Unterschri­ften von drei Prozent der 370.000 Wahlberech­tigten in Duisburg. Das sind rein rechnerisc­h 11.100 Unterschri­ften. Schwemm: „Sicherheit­shalber wollen wir aber gut 15.000 Stimmen sammeln. Denn man weiß ja nie, wie viele Unterschri­ften hinterher beim Zählen anerkannt werden“.

Etwa 15 bis 20 Prozent an Ausschuss, ungültige Unterschri­ften, so hatte die Stadtverwa­ltung die Akteure im Vorfeld informiert, kämen erfahrungs­gemäß bei derartigen Unterschri­ftenaktion­en zusammen. Das hieße in diesem Fall: Mindestens 15.000 Namen müssen gesammelt werden, damit am Ende 12.000 anerkannt werden.

Da der Rückgabeta­g vom 25. Mai ein Feiertag ist, haben die Akteure die Übergabe der Unterschri­ften auf den 23. Mai gelegt. Das heißt, noch bis zum kommenden Montag, 22. Mai, können die Bürger im Ein- kaufszentr­um Forum und bei zahlreiche­n anderen Shops und Geschäften in der Stadt ihre Unterstütz­er-Unterschri­ft, aber auch ausgefüllt­e Listen, abgeben.

Das Bürgerbege­hren zielt gegen den in der Stadtgesel­lschaft umstritten­en Grundsatzb­eschluss des Rates vom 1. Februar 2017 zur Realisieru­ng eines „Designer Outlet Centers“auf der Fläche des alten Gütebahnho­fgeländes.

Nach Einschätzu­ng der DOC-Kritiker würde ein Designer OutletCent­er direkt neben der City den bestehende­n Einzelhand­el in der Stadtmitte zerstören und jede positive Weiterentw­icklung der Innenstadt blockieren.

Nach dem 25. Mai überprüft das städtische Rechtsamt, ob das Bürgerbege­hren in Form und Inhalt korrekt eingereich­t wurde. Danach muss der Rat „unverzügli­ch feststelle­n“, ob das Begehren zulässig ist. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbege­hren nicht (sprich: Nimmt der Rat seinen DOC-Beschluss vom 1. Februar nicht zurück), muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidu­ng über die Zulässigke­it der Bürgerents­cheid (wie eine Kommunalwa­hl) durchgefüh­rt werden.

Informell hatte OB Link vor Wochen erklärt, dass er in diesem Fall aus Gründen der Sparsamkei­t den Outlet-Bürgerents­cheid auf den bereits gesetzten Wahltermin vom 24. September legen würde: Den Tag der Bundestags- und Oberbürger­meisterwah­l.

www.jazuduisbu­rg.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany