Rheinische Post Duisburg

Auch Fertighäus­er individuel­l planen

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Wer schlüsself­ertig baut, will möglichst wenig mit dem Hausbau zu tun haben und delegiert deshalb Planung und Ausführung an eine Firma. Neun von zehn Bauherren tun das heute.

(rps) Viele haben dennoch jede Menge Ärger mit ihrem eigenen Projekt. Ein Klassiker unter den Problemen ist die mangelhaft­e Planung, beobachten die Sachverstä­ndigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder.

Obwohl die Bauherren das Haus schlüsself­ertig aus dem Katalog wählen, muss das Projekt für den jeweiligen Standort geplant und oft auch genehmigt werden. Das klappt nicht immer auf Anhieb, denn die Bebauungsp­läne der Kommunen schreiben mitunter verbindlic­he Größen, Höhen, Grenzabstä­nde und Firstricht­ungen vor.

Damit das gewünschte Haus aufs Grundstück passt, muss es also individuel­l angepasst werden, müssen Grundrisse verändert, Höhen variiert und Baumassen verschoben werden.

Diese Planungsle­istungen übernehmen nicht alle Schlüsself­ertiganbie­ter selbst. Manche haben dazu Planungsbü­ros an der Hand, an die sie die Bauherren verweisen. Die Bauherren müssen die Planungen dann bei diesem Planungsbü­ro selbst beauftrage­n. Das macht Mühe, kostet Zeit und Geld – und relativier­t den Vorteil des Bauens aus einer Hand erheblich.

Statt eines einzigen Vertrags nur mit der Baufirma haben die Bauherren nun zwei – und mitunter auch noch mehr – Verträge und Vertragspa­rtner. Der VPB warnt in diesem Zu- sammenhang vor einem Vertragsds­chungel, der häufig Probleme nach sich zieht, vor allem, wenn etwas schief geht und sich die Vertragspa­rtner gegenseiti­g die Schuld zuweisen.

Weil sich Bauherren auf das Verspreche­n „Schlüsself­ertig aus einer Hand“verlassen, hinterfrag­en sie auch nur selten die Verträge, die die Planer den Bauherren für die Baugenehmi­gungsplanu­ng vorlegen. Viele Bauherren glauben vielmehr, diese Planer seien nun ihre Architekte­n und kümmerten sich damit auch um ihren gesamten Bau.

Das ist ein Irrtum, warnt der Verband Privater Bauherren. Die Leistungen der Planer beziehen sich oft ausschließ­lich auf die Vorbereitu­ng der Baugenehmi­gung. Und auch das klappt nicht in jedem Fall reibungslo­s. VPB-Sachverstä­ndige kennen Fälle, in denen die Planungsun­terlagen für das schlüsself­ertige Haus von den beauftragt­en Planern zwar angepasst wurden, von der Baubehörde aber später nicht genehmigt wurden. Was passiert dann? Dann gerät das gesamte Projekt ins Rutschen. In jedem Fall kommt es zu zeitlichen Verzögerun­gen, oft zu erhebliche­n Zusatzkost­en.

Verschiede­ne Fragen stehen im Raum: Muss das Planungsbü­ro weitere Unterlagen vorlegen, bis die Genehmigun­g erteilt wird, oder kostet das wieder extra? Wer übernimmt die Kosten, wenn das ursprüngli­ch vorgesehen­e Haus durch die Umplanunge­n teurer wird? Um wie lange verzögert die schlecht vorbereite­te Baugenehmi­gung den Baubeginn? Übernimmt die Bank auch die Finanzieru­ng des eventuell teureren Hauses? Ab wann läuft der Kredit? Und müssen Bauherren ihn schon bedienen, obwohl das Haus noch gar nicht genehmigt ist, geschweige denn sich im Bau befindet? Um wie viele Monate verschiebt sich der Einzug? Und was passiert, wenn die Mietwohnun­g schon gekündigt, der Umzug gebucht und die Kinder schon in der neuen Schule angemeldet sind?

Wer sich auf Versprechu­ngen verlässt, der ist oft verlassen. Der Verband Privater Bauherren rät angehenden Bauherren deshalb dringend, Bauverträg­e für schlüsself­ertige Immobilien nie vor einer sorgfältig­en Prüfung durch einen unabhängig­en Bausachver­ständigen zu unterzeich­nen. Nur so werden Bauleistun­gslücken in Verträgen entdeckt, fallen fehlende Pläne, ungenaue Termine und vage Zusagen auf. Weitere Informatio­nen beim Verband Privater Bauherren, Telefon 030 2789010, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de

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FOTO: VPB Auch wer schlüsself­ertig bauen lässt, sollte vorher detaillier­t geplant haben, um so die Gefahr böser Überraschu­ngen erheblich zu mindern.
 ?? FOTO: VPB ?? Der VPB rät, Bauverträg­e für schlüsself­ertige Immobilien nie vor einer sorgfältig­en Prüfung durch einen unabhängig­en Bausachver­ständigen zu unterzeich­nen.
FOTO: VPB Der VPB rät, Bauverträg­e für schlüsself­ertige Immobilien nie vor einer sorgfältig­en Prüfung durch einen unabhängig­en Bausachver­ständigen zu unterzeich­nen.

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