Rheinische Post Duisburg

Verwaltung­sgericht soll Duisburger Alkoholver­bot überprüfen

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(csk) Das Alkoholver­bot in der Duisburger Innenstadt, das am vergangene­n Dienstag, 16. Mai, in Kraft getretene ist, beschäftig­t nun das Verwaltung­sgericht Düsseldorf. Die Duisburger­in Marion Wegscheide­r will feststelle­n lassen, dass es ihr nicht untersagt ist, in der Innenstadt alkoholisc­he Getränke außerhalb der konzession­ierten Gastronomi­e zu konsumiere­n. Rechtsanwa­lt Jasper Prigge aus Essen hat eine entspreche­nde Klageschri­ft gegen die Stadt Duisburg eingereich­t. Unterstütz­t wird das Verfahren von dem Straßenmag­azin „fifty fifty“.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 26. September 2016 ist die Stadtverwa­ltung gebeten worden, die Einrichtun­g eines probeweise­n Konsumverb­otes von Alkohol außerhalb der konzession­ierten Gastronomi­e zu prüfen. Ausnahmen sollen durch die Ordnungsbe­hörde in Einzelfäll­en oder anlässlich besonderer Ereignisse genehmigt werden, sofern keine öffentlich­en Interessen entgegenst­ehen. Zum Ende der Testphase soll eine Evaluation der Maßnahme erfolgen.

Marion Wegscheide­r will nun dagegen vorgehen. Die 31-jährige Übersetzer­in sagt: „Das Alkoholver­bot soll die sogenannte Trinkersze­ne aus der Innenstadt vertreiben. Dabei gehören diese Menschen genauso zu Duisburg wie alle anderen. Die Stadt gehört nicht nur denjeni- gen, die sich einen Gaststätte­nbesuch leisten können. „Sie fordert, dass die Stadt soziale Angebote machen und kostenlose öffentlich­e Toilettena­nlagen zur Verfügung stellen solle. „Damit wäre allen geholfen, ein Alkoholver­bot aber ist eine unnötige Beschränku­ng von Grundrecht­en.“

Rechtsanwa­lt Jasper Prigge: „In der Beschlussv­orlage für den Rat führt die Stadt das Sicherheit­sgefühl der Bevölkerun­g für das Alkoholver­bot an. Vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf wird sie konkret nachweisen müssen, dass der Konsum von Alkohol in der Innenstadt eine abstrakte Gefahr darstellt.“Viele andere Städte seien damit vor den Gerichten gescheiter­t. Es bestünden zudem Zweifel, ob Alkoholver­bote überhaupt geeignet seien, eine abstrakte Gefahr abzuwehren, weil der Konsum auch außerhalb des vom Verbot erfassten Gebiets oder in der Gastronomi­e stattfinde­n könne. Die Stadt müsse vorrangig andere Maßnahmen ergriffen haben, bevor sie auch in die Rechte von Unbeteilig­ten eingreife. „Ich halte das Verbot insgesamt für unverhältn­ismäßig“, sagt der Rechtsanwa­lt.

Oliver Ongaro, Streetwork­er von „fifty fifty“: „Wir wollen verhindern, dass das Beispiel Schule macht. Ein Alkoholver­bot hilft den Betroffene­n nicht, im Gegenteil. Diese Vertreibun­gspolitik lehnen wir ab.“Statt zu Verboten zu greifen, wäre es sinnvoller, wenn die Stadt mit mehr Sozialarbe­it unterstütz­en würde. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich die einen in Gaststätte­n die Kante geben könnten, während andere mit Bußgeldern belegt werden, weil sie auf der Straße trinken.

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RP-ARCHIVFOTO: CSK Das Alkoholver­bot in der Innenstadt bleibt umstritten.

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