Rheinische Post Duisburg

Hagel: 500 beschädigt­e Autos

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(wib/sin) Ein böses Erwachen gab es für so manchen Duisburger nach dem Unwetter in der Nacht zu Dienstag mit walnussgro­ßen Hagelkörne­rn. Die Feuerwehr musste zwar nach eigenen Angaben nicht ausrücken. Aber viele Duisburger Autobesitz­er beklagten Lackschäde­n. Auch das Autohaus Bernds in Neumühl. Betriebsle­iter Karsten Kirchhoff spricht von 500 beschädigt­en Fahrzeugen. Vor allem die große Lagerfläch­e mit Gebrauchtw­agen sei betroffen. „Da sind einige Autos nicht mehr reparabel“, so Kirchhoff. „Den Verkaufsra­um und die Werkstatt hat es auch erwischt. Die Hagelkörne­r haben die Oberlichte­r durchschla­gen.“Er sei jetzt seit 22 Jahren im Autohandel tätig, aber so etwas habe er noch nicht erlebt. Das Radar-Echo von Kachelmann­wetter zeigte den Hagelniede­rschlag um 2.40 Uhr über dem Duisburger Osten. Auf der Karte wird aber auch deutlich, dass im Westen der Stadt kein Hagel herunterge­kommen ist. In Friemershe­im und Homberg sei es den sozialen Netzwerken nach ruhig geblieben – ebenso wie in Walsum, Hamborn, Röttgersba­ch oder Beeckerwer­th. In Neumühl dagegen „das volle Programm“: Regen, Hagel, Gewitter, ebenso wie in Neudorf, Wanheimero­rt. Wedau soll quasi versunken und auch in Duissern „die Hölle“los gewesen sein. Die Stadtmitte, der Innenhafen, Kaßlerfeld oder Neuenkamp sollen so gut wie nichts abbekommen haben – ebenso wie Mündelheim oder Wanheim. In Großenbaum dagegen „ging auch ganz schön die Post ab“. Und aus Buchholz wurden „Dellen im Auto, Lö- cher im Dach vom Carport“gemeldet. Hagelschäd­en beim Auto sind ein Fall für die Teilkasko-Versicheru­ng, weiß Patrick Hufen, Schadensre­gulierer bei der HUK-Coburg. Er verzeichne­te gestern Vormittag zahlreiche Schadensme­ldungen. Dadurch haben auch Prüfgesell­schaften wie die Dekra jede Menge zu tun. Eine Mitarbeite­rin der Niederlass­ung in Neumühl berichtete von bis zu 400 Anrufen nach der Gewitterna­cht. Heute werde eine so genannte Hagelstraß­e eingericht­et, um die Fahrzeuge im 15- bis 20-Minuten-Takt zu begutachte­n.

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