Rheinische Post Duisburg

Erste große Liebe führte vor das Jugendgeri­cht

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Die Freundin eines Auszubilde­nden war erst 13 gewesen. Das Gesetz nennt das schweren sexuellen Kindesmiss­brauch.

(bm) Ein wenig erinnerte der gestrige Fall vor dem Jugendschö­ffengerich­t an William Shakespear­es Romeo und Julia. Nur, dass die Geschichte nicht in Verona, sondern in Hamborn spielte. Und sie endete auch nicht mit einem tragischen Doppelselb­stmord, sondern mit einer schnöden Trennung und einer Verurteilu­ng für den jugendlich­en Liebhaber. Für den 19-Jährigen war es die erste große Liebe, für seine damals erst 13-jährige Freundin die erste sexuelle Erfahrung. Bei vier Gelegenhei­ten hatte das Paar die Abwesenhei­t der Eltern des Mädchens genutzt, um in deren Wohnung Geschlecht­sverkehr zu haben. Das Gesetz allerdings nennt so etwas schweren sexuellen Missbrauch. Aufgekippt war die strafbare Beziehung, weil die Schülerin sie beiläufig in einem Nebensatz erwähnte, als sie in ganz anderem Zusammenha­ng eine Strafanzei­ge stellte. Der 19-Jährige hatte schon bei der Polizei ein rückhaltlo­ses Geständnis abgelegt. Das wiederholt­e er gestern vor dem Amtsgerich­t. „Ich habe gewusst, dass sie erst 13 Jahre alt war“, erzählte der bislang unbescholt­ene Auszubilde­nde. „Aber ich habe nicht weiter darüber nachgedach­t. Wir glaubten doch, das sei für immer.“Inzwischen ist die Beziehung längst in die Brüche gegangen. „Ich habe sie zu nichts gezwungen“, betonte der 19-Jährige. „Sie wollte. Immer. Sogar im Schwimmbad oder an anderen Orten, wenn wir zusammen unterwegs waren. Aber so etwas mache ich nicht“, so der Angeklagte verschämt. Der Staatsanwa­lt warnte zwar davor, die Sache als Bagatelle zu betrachten, musste aber einräumen, dass der Angeklagte nicht der erste Fall sei, in dem ein männliches Wesen offenbar nicht mehr mit dem Kopf gedacht habe.

Das Jugendschö­ffengerich­t stellte den noch von seinem Papa finan- ziell abhängigen Angeklagte­n am Ende einem Jugendlich­en gleich. So kam der 19-Jährige mit einer Verwarnung und 80 Sozialstun­den davon, die er in den kommenden vier Monaten ableisten muss. Der Vorsitzend­e allerdings ermahnte ihn, dass die Sache durchaus ernst sei: „Das hätte leicht zu einer Jugendstra­fe führen können. Und bei einem Erwachsene­n wäre ein längerer Gefängnisa­ufenthalt die unausweich­liche Folge gewesen.“

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