Erste große Liebe führte vor das Jugendgericht
Die Freundin eines Auszubildenden war erst 13 gewesen. Das Gesetz nennt das schweren sexuellen Kindesmissbrauch.
(bm) Ein wenig erinnerte der gestrige Fall vor dem Jugendschöffengericht an William Shakespeares Romeo und Julia. Nur, dass die Geschichte nicht in Verona, sondern in Hamborn spielte. Und sie endete auch nicht mit einem tragischen Doppelselbstmord, sondern mit einer schnöden Trennung und einer Verurteilung für den jugendlichen Liebhaber. Für den 19-Jährigen war es die erste große Liebe, für seine damals erst 13-jährige Freundin die erste sexuelle Erfahrung. Bei vier Gelegenheiten hatte das Paar die Abwesenheit der Eltern des Mädchens genutzt, um in deren Wohnung Geschlechtsverkehr zu haben. Das Gesetz allerdings nennt so etwas schweren sexuellen Missbrauch. Aufgekippt war die strafbare Beziehung, weil die Schülerin sie beiläufig in einem Nebensatz erwähnte, als sie in ganz anderem Zusammenhang eine Strafanzeige stellte. Der 19-Jährige hatte schon bei der Polizei ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Das wiederholte er gestern vor dem Amtsgericht. „Ich habe gewusst, dass sie erst 13 Jahre alt war“, erzählte der bislang unbescholtene Auszubildende. „Aber ich habe nicht weiter darüber nachgedacht. Wir glaubten doch, das sei für immer.“Inzwischen ist die Beziehung längst in die Brüche gegangen. „Ich habe sie zu nichts gezwungen“, betonte der 19-Jährige. „Sie wollte. Immer. Sogar im Schwimmbad oder an anderen Orten, wenn wir zusammen unterwegs waren. Aber so etwas mache ich nicht“, so der Angeklagte verschämt. Der Staatsanwalt warnte zwar davor, die Sache als Bagatelle zu betrachten, musste aber einräumen, dass der Angeklagte nicht der erste Fall sei, in dem ein männliches Wesen offenbar nicht mehr mit dem Kopf gedacht habe.
Das Jugendschöffengericht stellte den noch von seinem Papa finan- ziell abhängigen Angeklagten am Ende einem Jugendlichen gleich. So kam der 19-Jährige mit einer Verwarnung und 80 Sozialstunden davon, die er in den kommenden vier Monaten ableisten muss. Der Vorsitzende allerdings ermahnte ihn, dass die Sache durchaus ernst sei: „Das hätte leicht zu einer Jugendstrafe führen können. Und bei einem Erwachsenen wäre ein längerer Gefängnisaufenthalt die unausweichliche Folge gewesen.“