Rheinische Post Duisburg

Tatort Kantpark: milde Strafe für Stich in den Rücken

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Zeugenauss­agen brachten das Gericht nicht weiter.

(bm) Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt­e das Amtsgerich­t Duisburg gestern einen 34jährigen Hochfelder zu 1200 Euro Geldstrafe. Der Mann hatte zugegeben, am 26. Januar 2016 einen 29Jährigen im Kantpark in der Innenstadt durch einen Messerstic­h in den Rücken verletzt zu haben.

Der Angeklagte gestand, es habe Streit mit dem angetrunke­nen Freund gegeben. Er habe sich aber zunächst nur gewehrt. Erst als der Geschädigt­e erneut nach dem Messer greifen wollte, das er ihm schon aus der Hand getreten hatte, sei er wütend geworden. Er habe dem auf dem Boden liegenden Widersache­r das Messer in die Sitzfläche stechen wollen, so der 34-Jährige.

Der Mann habe sich aber so unglücklic­h gedreht, dass das Brotmesser­chen ihn am Schulterbl­att traf und eine blutende Wunde verursacht­e. „Das war eine wirklich blöde Tat“, bedauerte der 34-Jähri- ge. „Ich bereue sie aufrichtig und ich werde so etwas nie wieder machen. Ich trinke und kiffe seit dieser Sache auch nicht mehr.“Zeugenauss­agen trugen auch am zweiten Verhandlun­gstag nicht wirklich zur Aufklärung des Sachverhal­ts bei. Die Mitzecher hatten entweder gar nichts, oder nur den abschließe­nden Stich gesehen.

Der Strafricht­er ging am Schluss der Beweisaufn­ahme angesichts der Gesamtumst­ände von einem minderschw­eren Fall aus. Da der Angeklagte nicht einschlägi­g vorbestraf­t war und ein Geständnis ablegte, kam er mit 120 Tagessätze­n zu je zehn Euro davon. Der arbeitslos­e 34-Jährige, der händeringe­nd eine Arbeit sucht, weil er eine Familie gründen möchte, hatte darum gebeten, er würde jede Strafe ableisten: „Aber bitte, bitte geben sie mir keine Freiheitss­trafe.“Für das vergleichs­weise milde Urteil bedankte er sich erleichter­t beim Amtsrichte­r.

„Ich bereue die Tat aufrichtig und ich werde

so etwas nie wieder machen“

Angeklagte­r

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