Tatort Kantpark: milde Strafe für Stich in den Rücken
Zeugenaussagen brachten das Gericht nicht weiter.
(bm) Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Duisburg gestern einen 34jährigen Hochfelder zu 1200 Euro Geldstrafe. Der Mann hatte zugegeben, am 26. Januar 2016 einen 29Jährigen im Kantpark in der Innenstadt durch einen Messerstich in den Rücken verletzt zu haben.
Der Angeklagte gestand, es habe Streit mit dem angetrunkenen Freund gegeben. Er habe sich aber zunächst nur gewehrt. Erst als der Geschädigte erneut nach dem Messer greifen wollte, das er ihm schon aus der Hand getreten hatte, sei er wütend geworden. Er habe dem auf dem Boden liegenden Widersacher das Messer in die Sitzfläche stechen wollen, so der 34-Jährige.
Der Mann habe sich aber so unglücklich gedreht, dass das Brotmesserchen ihn am Schulterblatt traf und eine blutende Wunde verursachte. „Das war eine wirklich blöde Tat“, bedauerte der 34-Jähri- ge. „Ich bereue sie aufrichtig und ich werde so etwas nie wieder machen. Ich trinke und kiffe seit dieser Sache auch nicht mehr.“Zeugenaussagen trugen auch am zweiten Verhandlungstag nicht wirklich zur Aufklärung des Sachverhalts bei. Die Mitzecher hatten entweder gar nichts, oder nur den abschließenden Stich gesehen.
Der Strafrichter ging am Schluss der Beweisaufnahme angesichts der Gesamtumstände von einem minderschweren Fall aus. Da der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft war und ein Geständnis ablegte, kam er mit 120 Tagessätzen zu je zehn Euro davon. Der arbeitslose 34-Jährige, der händeringend eine Arbeit sucht, weil er eine Familie gründen möchte, hatte darum gebeten, er würde jede Strafe ableisten: „Aber bitte, bitte geben sie mir keine Freiheitsstrafe.“Für das vergleichsweise milde Urteil bedankte er sich erleichtert beim Amtsrichter.
„Ich bereue die Tat aufrichtig und ich werde
so etwas nie wieder machen“
Angeklagter