BGH nimmt sich Urteil gegen illegale Raser aus Köln vor
KARLSRUHE/KÖLN (dpa) Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem verbotenen Autorennen in Köln fordert die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung der Strafen gegen die beiden Raser. Das Landgericht Köln habe die Männer rechtsfehlerhaft auf Bewährung verurteilt, sagte Bundesanwältin Annette Böringer in der Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Sie will erreichen, dass die obersten Strafrichter die Urteile teilweise aufheben und zur Neuentscheidung über das Strafmaß an eine andere Kammer zurückverweisen. Das Urteil soll am 22. Juni verkündet werden.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in der Stadt ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve. Auf dem Radweg traf es mit Wucht eine 19 Jahre alte Studentin, die wenige Tage später starb.
Die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Verurtei- lungen wegen fahrlässiger Tötung nicht grundsätzlich infrage stelle. Darauf stehen maximal fünf Jahre Haft. Der Spielraum der BGH-Richter sei auch begrenzt. Es gehe darum, ob die Strafe Bestand habe und ihre Aussetzung zur Bewährung.
Der Fahrer des Unfallwagens war zu zwei Jahren und der zweite Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die beiden Verteidiger betonten, dass das Kölner Urteil aus ihrer Sicht alles angemessen berücksichtige.
Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln gegeben hatte. Aber auch die Verurteilung zu Bewährungsstrafen für die Angeklagten war in der Bevölkerung auf viel Kritik gestoßen. In der Vergangenheit hat es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle durch illegale Autorennen gegeben. Besonderes Aufsehen erregte ein Prozess, bei dem ein Berliner Gericht im Februar zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte.