Angeklagter bestand auf Berufungsprozess
Homberger beschimpft Polizisten als „Nazi“.
Mit einem Fall seltsam verdrehter Wahrung der Bürgerrechte hatte es eine Berufungskammer des Landgerichts zu tun: Ein 40-jähriger Homberger, der in erster Instanz zu drei Monaten mit Bewährung wegen Beleidigung verurteilt worden war, bestand auf der Berufung, nur damit er es am Ende Schwarz auf Weiß hatte, dass ein Polizist ihn auf gewisse Weise provozierte.
Am Rande einer NPD-Kundgebung hatte der Angeklagte am 17. Februar 2016 einen Beamten mehrfach als „Nazi“tituliert. Ein Video mit Ton bewies das. Allerdings bewies es auch, dass der Polizist den Akzent des in Polen geborenen 40Jährigen zuvor nachgeäfft hatte.
Der Angeklagte gab seine Wortwahl zu. Er habe aber nur auf die herablassende Weise des Beamten reagiert. „Es kann nicht sein, dass ein Polizist die ihm vom Rechtsstaat verliehene Autorität so missbraucht“, beschwerte sich der 40Jährige. Zur ersten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ruhrort war der Angeklagte nicht erschie- nen. Das hatte daraufhin einen Strafbefehl erlassen. Der 40-Jährige legte Widerspruch ein. Deshalb kam es zu einem weiteren Verhandlungstermin, bei dem der Angeklagte zu drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden war. Der zog in die Berufung.
Das Verhalten des Polizisten sei sicher nicht in Ordnung gewesen, bestätigte ihm der Vorsitzende, rechtfertige aber nicht die Beleidigung als „Nazi“. Das erstinstanzliche Urteil sei angesichts der zahlreichen – auch einschlägigen – Vorstrafen des Angeklagten völlig in Ordnung gewesen. Doch der 40-Jährige ließ sich nicht dazu bewegen, die Berufung zurückzunehmen, obwohl ihm das einige Kosten erspart hätte.
Da die Technik des Gerichts nicht mitspielte, musste der Prozess zwischen durch ins Büro des Richters verlegt werden. Dort hörten alle Beteiligten – nacheinander – per Kopfhörer noch einmal die Beweis-Aufzeichnung ab. An der Strafe endeten diese Mühen nichts: Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.