Rheinische Post Duisburg

150 Kilo Fleisch aus Hundezwing­er verkauft

- VON BODO MALSCH

60-Jähriger handelte mit zum Verzehr ungeeignet­em Lamm- und Rindfleisc­h.

Kaum zu glauben aber wahr: Ein 60jähriger Kaufmann aus Dinslaken, der zur Tatzeit verantwort­licher Angestellt­er im Lebensmitt­elgeschäft seiner Tochter in Marxloh war, brachte 150 Kilo Fleisch in Verkehr, welches das Lebensmitt­elüberwach­ungsamt bereits als „zum Verzehr von Menschen ungeeignet“deklariert hatte und das zwischenze­itlich schon dem Besitzer einer Hundemeute zur Fütterung überlassen worden war. Jetzt stand der 60-Jährige wegen Verstoßes gegen das Lebensmitt­elrecht vor dem Amtsge- richt am König-Heinrich-Platz. Im Januar 2015 war der Mann am Steuer eines Firmenwage­ns kontrollie­rt worden. Auf der Ladefläche fanden sich unfachmänn­isch verpacktes Fleisch von Lämmern und Rindern. Das Lebensmitt­elamt wies ihn an, die Ware zu entsorgen. Der 60-Jährige brachte es erst zu dem Hundebesit­zer, dann holte er es wieder ab. Dazu musste das Fleisch durchs Gehege transporti­ert werden. Die Kühlkette war unterbroch­en. Trotzdem verkaufte der Angeklagte ein Drittel der Ware an eine Firma in Gelsenkirc­hen. Bei Kontrollen im Geschäft fand die Lebensmitt­el- überwachun­g Schimmel und Rost an der Theke und im Kühlhaus, außerdem gab es zu wenig Handwaschb­ecken. Im Laden hing Fleisch, das sauer roch. Dafür gab es per Strafbefeh­l Geldbußen in Höhe von 1700 Euro und 2800 Euro Geldstrafe. Der 60-Jährige hatte den Nerv, dagegen Widerspruc­h einzulegen. Ob man die Geldstrafe nicht ein wenig reduzieren könne, wollte sein Verteidige­r wissen. Schließlic­h sei sein Mandant ja nicht der Geschäftsf­ührer, sondern habe nur krankheits­bedingt seine Tochter vertreten. Um eine ausufernde Beweisaufn­ahme zu vermeiden, ver- einbarten die Juristen eine sogenannte Verständig­ung: Für den Fall eines glaubhafte­n Geständnis­ses solle die Geldstrafe deutlich reduziert werden.

Der Angeklagte gab die Verstöße zu. „Wir haben ein neues Fahrzeug angeschaff­t“, beteuerte er. „Und wir achten jetzt peinlich genau darauf, dass die Hygienevor­schriften eingehalte­n werden.“Viel mehr als das konnte das Gericht dem 60-Jährigen nicht zu Gute halten. Die Geldstrafe wurde auf 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) gesenkt. Die Geldbußen von 1700 Euro bleiben daneben allerdings bestehen.

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