150 Kilo Fleisch aus Hundezwinger verkauft
60-Jähriger handelte mit zum Verzehr ungeeignetem Lamm- und Rindfleisch.
Kaum zu glauben aber wahr: Ein 60jähriger Kaufmann aus Dinslaken, der zur Tatzeit verantwortlicher Angestellter im Lebensmittelgeschäft seiner Tochter in Marxloh war, brachte 150 Kilo Fleisch in Verkehr, welches das Lebensmittelüberwachungsamt bereits als „zum Verzehr von Menschen ungeeignet“deklariert hatte und das zwischenzeitlich schon dem Besitzer einer Hundemeute zur Fütterung überlassen worden war. Jetzt stand der 60-Jährige wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht vor dem Amtsge- richt am König-Heinrich-Platz. Im Januar 2015 war der Mann am Steuer eines Firmenwagens kontrolliert worden. Auf der Ladefläche fanden sich unfachmännisch verpacktes Fleisch von Lämmern und Rindern. Das Lebensmittelamt wies ihn an, die Ware zu entsorgen. Der 60-Jährige brachte es erst zu dem Hundebesitzer, dann holte er es wieder ab. Dazu musste das Fleisch durchs Gehege transportiert werden. Die Kühlkette war unterbrochen. Trotzdem verkaufte der Angeklagte ein Drittel der Ware an eine Firma in Gelsenkirchen. Bei Kontrollen im Geschäft fand die Lebensmittel- überwachung Schimmel und Rost an der Theke und im Kühlhaus, außerdem gab es zu wenig Handwaschbecken. Im Laden hing Fleisch, das sauer roch. Dafür gab es per Strafbefehl Geldbußen in Höhe von 1700 Euro und 2800 Euro Geldstrafe. Der 60-Jährige hatte den Nerv, dagegen Widerspruch einzulegen. Ob man die Geldstrafe nicht ein wenig reduzieren könne, wollte sein Verteidiger wissen. Schließlich sei sein Mandant ja nicht der Geschäftsführer, sondern habe nur krankheitsbedingt seine Tochter vertreten. Um eine ausufernde Beweisaufnahme zu vermeiden, ver- einbarten die Juristen eine sogenannte Verständigung: Für den Fall eines glaubhaften Geständnisses solle die Geldstrafe deutlich reduziert werden.
Der Angeklagte gab die Verstöße zu. „Wir haben ein neues Fahrzeug angeschafft“, beteuerte er. „Und wir achten jetzt peinlich genau darauf, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.“Viel mehr als das konnte das Gericht dem 60-Jährigen nicht zu Gute halten. Die Geldstrafe wurde auf 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) gesenkt. Die Geldbußen von 1700 Euro bleiben daneben allerdings bestehen.