Rheinbahn verteilt ab morgen Knöllchen
Wer auf den Schienen parkt, soll auch dann zahlen müssen, wenn das Ordnungsamt nicht dabei ist.
Der kurze Stopp in zweiter Reihe kann ab sofort auch teuer werden, wenn die städtische Verkehrsüberwachung nicht in der Nähe ist. Ab morgen klemmt die Rheinbahn solchen Autofahrern Knöllchen hinter die Scheibenwischer, die beim Eben-schnell-mal-Brötchenholen nicht auf die Bahnschienen achten.
Das kann die Bahn im schlimmsten Fall zum Stillstand zwingen, aber auch, wenn der Bahnfahrer mit weniger als Schrittgeschwindigkeit gerade eben so noch am Auto vor- beikommt, verursacht das eine Verspätung, für die die Rheinbahn von ihren Fahrgästen kritisiert wird. Und das will das Unternehmen nicht mehr – wie bisher – tatenlos hinnehmen. Bislang blieb das rücksichtslose Parken nämlich für die Autofahrer häufig folgenlos. Für die „kleinere“Behinderungen – wie etwa das Parken in der Haltestelle, so dass eine Bahntür blockiert wird – hat die Rheinbahn auf den Aufwand, die Verkehrsüberwachung oder die Polizei hinzuzuziehen, verzichtet, um nicht noch zusätzliche Verspätungen einzufahren.
Künftig gibt’s dafür ein Knöllchen vom Verkehrsdienst der Rheinbahn, auf dem es heißt: „Sie haben so geparkt, dass unsere Fahrgäste behindert werden“. Die Information geht dann nicht nur ans Ordnungsamt, von dem der Strafzettel per Post kommt, sondern auch zur Rechtsabteilung der Rheinbahn, die sich Schadenersatzansprüche gegen die Falschparker vorbehält.
Wer mitten auf den Schienen parkt, wird aber auch in Zukunft abgeschleppt. 360 Mal ist das im vergangenen Jahr passiert, in diesem Jahr sind schon 181 Fälle registriert worden. Die vielen Fälle, in denen der Falschparker sein Auto kurz vor dem Abschleppdienst erreicht und weggefahren hat, sind dabei nicht einmal mitgezählt.