„Fall Lisa“endet mit Bewährung
Ein Mann wurde verurteilt, weil er mit einer Minderjährigen Sex hatte.
BERLIN (dpa) Mit gesenktem Kopf und an der Hand seines Anwaltes bahnt sich der junge Mann den Weg ins Gericht. Das Interesse ist groß, als im „Fall Lisa“das letzte Kapitel geschrieben wird. Das russlanddeutsche Mädchen aus Berlin hatte als 13-Jährige eine Vergewaltigung erfunden. Die Geschichte schlug international Wellen.
17 Monate später, am Amtsgericht Tiergarten: Ein 24-jähriger Bekannter des Mädchens gesteht, einvernehmlichen Sex mit der damals 13-Jährigen gehabt zu haben. Zum Schutz der Intimsphäre der heute 15-Jährigen schließt das Gericht die Öffentlichkeit vor Verlesung der An- klage aus. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Herstellung von Kinderpornografie wird er zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll er als Auflage 3000 Euro zahlen. Der Verurteilte aber hat mit dem eigentlichen „Fall Lisa“gar nichts zu tun.
Das Mädchen, das später als Lisa bekannt wurde, war am 11. Januar 2016 auf dem Schulweg verschwunden und mehr als 30 Stunden vermisst. Lisa erklärte, sie sei von drei Männern entführt und vergewaltigt worden. Das stellte sich später als erfunden heraus. Sie soll sich wegen Schulproblemen nicht nach Hause getraut haben. Doch ihre Ausrede kursierte schnell in den sozialen Medien. Der russische Außenminister Sergej Lawrow schaltete sich ein, warf Behörden vor, den Fall zu vertuschen. Hunderte Russlanddeutsche demonstrierten in Berlin. Rechte Gruppierungen schlossen sich an und nutzten den Fall für Hetze gegen Flüchtlinge.
Der Angeklagte nun war als Bekannter des Mädchens eher zufällig in den Fokus der Polizei geraten. Wochen vor dem Verschwinden der 13-Jährigen kam es laut Anklage zu Sex vor laufender Handykamera. Weil Lisa jünger als 14 Jahre alt war, war der freiwillige Sex strafbar.