Rheinische Post Duisburg

Forscher fordern Gleichstel­lung von Minijobs

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(RP) Für die notwendige Reform der Minijobs hat das Institut Arbeit und Qualifikat­ion (IAQ) der Universitä­t Duisburg-Essen (UDE) drei zentrale Vorschläge: Mehr Aufklärung über die oft missachtet­en Rechtsansp­rüche, die Abschaffun­g der künstliche­n Einkommens­barriere von 450 Euro sowie ein flankieren­der Übergang mit erweiterte­r Gleitzone und Bestandssc­hutz für bestehende Arbeitsver­hältnisse. Die IAQ-Expertise ist für den zweiten Gleichstel­lungsberic­ht der Bundesregi­erung entstanden.

Das Autorentea­m um Professor Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf entwickelt ein konkretes Konzept, um Minijobs in sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsver­hältnisse sollen nicht durch Fehlanreiz­e zur Dauererwer­bsform werden. Dies kann hohe Armutsrisi­ken insbesonde­re für Frauen mit sich bringen. Anders als die meisten anderen Reformvors­chläge hat sich das IAQ-Team auch mit den unterschie­dlichen Zielgruppe­n befasst, da geringfügi­ge Beschäftig­ung offensicht­lich in unterschie­dlichen Lebenslage­n und für unterschie­dliche Altersgrup­pen attraktiv ist: Neben zeitlich eher begrenzten Minijobs etwa für Schüler, Studierend­e oder Arbeitslos­e und vielen kurzfristi­gen saisonalen Tätigkeite­n sehen die Forscher besonders die langfristi­g angelegten Minijobs für Hausfrauen und -männer kritisch.

Denn Minijobs erschweren sowohl für Beschäftig­te als auch für Unternehme­n systematis­ch den Übergang in sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ung und – oft gewünscht – längere Arbeitszei­ten.

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