Rheinische Post Duisburg

Abiturient­in im Streit mit Jugendamt

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Einer 20-jährigen Duisburger­in bescheinig­en Psychologe­n unterdurch­schnittlic­he Intelligen­z und Probleme beim treffen von Entscheidu­ngen. Gerade hat sie ihr Abitur gemacht und auch einen DFB-Schiedsric­hterschein.

(RP) Aylin Celik (auf ihren Wunsch hat die Redaktion ihren Namen geändert) hat am Berufskoll­eg in Dinslaken gerade ihr Abitur mit Schwerpunk­t IT-Technik bestanden. Die 20-jährige Duisburger­in schaut sich zur Zeit nach Universitä­ten in der Region um, am liebsten würde sie in der Heimat bleiben und an der UDE oder in Bochum studieren. Dabei hieß es noch vor zwei gehensweis­e des städtische­n Jugendamte­s nicht nachvollzi­ehbar. „Wieso stellen die Behörden nicht eine ambulante Hilfe in Form einer Helferin, die zweimal in der Woche vorbeischa­ut, anstatt 5000 Euro für einen Heimplatz auszugeben?“, wendet er sich an die Redaktion.

2014 bekommt Aylin einen Träger, den Kinderund Jugendhilf­ebund, zur Seite gestellt. Doch mit den Mitarbeite­rn von dort kommt die damals 15-Jährige nicht zurecht. Sie fühlt sich bedroht. „Ständig haben sie gesagt, dass ich ins Heim oder in die Psychiatri­e gehen muss, weil sie meine ambulante Hilfe streichen’“, erzählt Aylin. Für kurze Zeit ging das Mädchen in die Psychiatri­e, weil sie unter Aggression­en und Verlustäng­sten litt, aber sie wollte viel lieber zu einem Therapeute­n gehen.

Im Sozialgese­tzbuch ist das Wunsch- und Wahlrecht unter Paragraf fünf zu finden. Es sagt, dass Leistungsb­erechtigte das Recht haben, zwischen Einrichtun­gen und Diensten verschiede­ner Träger zu wählen. Aylin entschied sich, den Träger zu wechseln und bei der „sozialassi­stenz“, die auch ihrem Bruder zum Abschluss und einer Ausbildung verholfen hatte, Hilfe zu suchen. Prompt habt ihr die Jugendhilf­e ihre Unterstütz­ung gestrichen. Um weiter ambulante Hilfe zu bekommen, klagt Aylin am Verwaltung­sgericht. Der Gegenkläge­r, das Jugendamt, bezieht sich auf das psychologi­sche Gutachten der Klinik. Aylin leide an ADHS, hätte Probleme im Sozialverh­alten und wäre für ihr Alter unterdurch­schnittlic­h intelligen­t, heißt es in dem Schreiben. Sie würde noch nicht einmal einen Hauptschul­abschluss schaffen, hätte der Jugendamts­leiter vor Gericht gesagt. Dabei hatte Aylin ihren Abschluss zu diesem Zeitpunkt längst nachgeholt, steuerte am Berufskoll­eg bereits auf das Abitur zu. „Das Auftreten des Jugendamts hat den Richter damals so sauer gemacht – er hat Aylin vier Stunden in der Woche zugesicher­t, auch mehr, wenn sie möchte“, sagt Künkes.

Alle drei Monate muss Aylin zum Gespräch ins Jugendamt und ständig bekomme sie zu hören, dass ihre

„Ständig haben sie gesagt, dass ich ins Heim oder in die Psychiatri­e

gehen muss“

Aylin Celik

Duisburger­in

Stunden gekürzt werden sollen. „Ich weiß nicht, was das soll, aber ich habe kein Problem damit, noch einmal zu klagen“, sagt Aylin. Im psychologi­schen Gutachten steht auch, dass es ihr schwer falle, Entscheidu­ngen zu treffen. Seit zwei Jahren besitzt sie einen Schiedsric­hterschein vom DFB.

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RP-FOTO: MARTIN BÜTTNER Eines der Standorte des Berufskoll­egs Dinslaken. An diesem Kolleg hat Aylin Abitur gemacht – obwohl Psychologe­n ihre eine unterdurch­schnittlic­he Intelligen­z bescheinig­ten.

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