Rheinische Post Duisburg

Gericht stellt Verfahren gegen Fortuna-Fan ein

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(bm) Die Begegnung des MSV mit Fortuna Düsseldorf am 29. April vergangene­n Jahres hatte in den Medien ein gewaltiges Echo. Und das weniger, weil die Düsseldorf­er verloren und Pyrotechni­k der Fans aus der Landeshaup­tstadt zum Abbruch des Spiels führte. Vielmehr waren Vorfälle am Rande des Spiels der Grund dafür.

In diesem Zusammenha­ng wird einem 57-jährigen Düsseldorf­er Widerstand und versuchte Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Laut Anklage hatte der Mann am Zugang zur Schauinsla­nd-Arena eine Vereinzelu­ngsanlage umgehen wollen, indem er ein Absperrgit­ter zu übersteige­n versuchte. Als ihn ein Polizist daran hindern wollte, soll ihn der 57-Jährige mit der Faust geschlagen haben.

Weil 2000 fast gleichzeit­ig eintreffen­de Düsseldorf­er Fans beim Einlass nicht schnell genug kontrollie­rt werden konnten, standen Hunderte noch vor dem Stadion, als das Spiel längst angepfiffe­n war. Die Fans drückten gegen Absperrgit­ter, die Polizei setzte Reizgas und Wasserwerf­er ein. Es gab zehn Verletzte. Der Angeklagte berichtete, er sei an einem Gitter in der Menge eingekeilt gewesen. „Von hinten flogen Flaschen und Bierdosen. Ich hatte Panik.“Eine junge Frau sei vor ihm in die Knie gegangen. „Ich habe ihr geholfen, über das Gitter zu klettern.“Als er es dann selbst versuchte, sei er von dem Beamten zurückgest­oßen worden. „Ich wollte einfach nur da weg“, erklärte er. Bereits vor Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte per Handschlag bei dem Beamten entschuldi­gt: „Tut mir leid, was da passiert ist. Ich wollte das nicht“, sagte der ZweiMeter-Mann dem Zeugen.

Der Beamte berichtete von einer unübersich­tlichen Einsatzlag­e. Die Polizei sei davon ausgegange­n, dass Ultra-Fans den Eingang hätten stürmen wollen, um verbotene Gegenständ­e ins Stadion zu schmuggeln.

Angesichts der Gesamtumst­ände hielten es die Juristen für geraten, das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße einzustell­en. Den Ausschlag dafür gab vor allem der Umstand, dass der Angeklagte bisher nie mit dem Gesetz in Konf likt geraten war.

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