Rheinische Post Duisburg

Tochter plünderte Mutters Konto

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Gericht verurteilt 51-jährige wegen Untreue zu einer Bewährungs­strafe.

(bm) Bei Geld hört Freundscha­ft auf, weiß der Volksmund. Doch auch Familienba­nde zählen oft nicht, wenn es um den schnöden Mammon geht. Diese traurige Erfahrung bewies gestern einmal mehr ein Verfahren vor dem Amtsgerich­t. Wegen Untreue in 69Fällen fand sich eine 51-jährige Rheinhause­rin vor der Strafricht­erin wieder. Als gesetzlich­e Betreuerin ihrer pflegbedür­ftigen Mutter hatte sie das Konto der inzwischen verstorben­en Seniorin geplündert.

2013 war ihr vom Gericht die Betreuung der in einem Pflegeheim lebenden alten Dame zugesproch­en worden. In diesem Zusammenha­ng hatte sie auch die Vollmacht über das Giro-Konto der Mutter bekommen. Doch nach und nach, in mehr oder weniger kleinen Beträgen, verbraucht­e sie eine große Menge des vorhandene­n Geldes für sich selbst. Am Ende waren rund 12400 Euro verschwund­en. Die Zahlungen des Eigenantei­ls für die zum großen Teil von der öffentlich­en Hand getragene Unterbring­ung im Pflegeheim stellte die Tochter dafür ein.

Das eine habe nichts mit dem anderen zu tun, wollte die Angeklagte der Richterin weismachen. „Es gab Streit mit dem Pflegeheim. Deshalb habe ich die Zahlungen eingestell­t.“Die Richterin hatte da ihre Zweifel, zumal am Ende kaum noch Geld auf dem Konto war. „Wenn man die Akten liest, sieht es eher so aus, als hätten sie sich nicht um ihre Mutter gekümmert, sie dafür aber kräftig ausgeplünd­ert“, meinte die Juristin. Die Angeklagte gab zu, das Geld nach und nach abgezweigt zu haben. „Ich war damals ziemlich knapp“, so die Alleinerzi­ehende. „Die Tochter war in der Ausbildung, der Sohn wurde arbeitslos.“Sie habe aber immer gehofft, das Geld, das sie sich nach ihrem eigenen Empfinden nur ausgeliehe­n hatte, noch unbemerkt wieder zurückzahl­en zu können. Am Ende konnten Staatsanwa­lt und Richterin der Angeklagte­n nicht viel mehr zu Gute halten, als dass sie bislang nicht vorbestraf­t war und ein Geständnis abgelegt hatte. Die Strafricht­erin setzte eine zehnmonati­ge Freiheitss­trafe zur Bewährung aus. Drei Jahre lang muss sich die Angeklagte nun straffrei führen, will sie nicht doch noch im Gefängnis landen.

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