Tochter plünderte Mutters Konto
Gericht verurteilt 51-jährige wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe.
(bm) Bei Geld hört Freundschaft auf, weiß der Volksmund. Doch auch Familienbande zählen oft nicht, wenn es um den schnöden Mammon geht. Diese traurige Erfahrung bewies gestern einmal mehr ein Verfahren vor dem Amtsgericht. Wegen Untreue in 69Fällen fand sich eine 51-jährige Rheinhauserin vor der Strafrichterin wieder. Als gesetzliche Betreuerin ihrer pflegbedürftigen Mutter hatte sie das Konto der inzwischen verstorbenen Seniorin geplündert.
2013 war ihr vom Gericht die Betreuung der in einem Pflegeheim lebenden alten Dame zugesprochen worden. In diesem Zusammenhang hatte sie auch die Vollmacht über das Giro-Konto der Mutter bekommen. Doch nach und nach, in mehr oder weniger kleinen Beträgen, verbrauchte sie eine große Menge des vorhandenen Geldes für sich selbst. Am Ende waren rund 12400 Euro verschwunden. Die Zahlungen des Eigenanteils für die zum großen Teil von der öffentlichen Hand getragene Unterbringung im Pflegeheim stellte die Tochter dafür ein.
Das eine habe nichts mit dem anderen zu tun, wollte die Angeklagte der Richterin weismachen. „Es gab Streit mit dem Pflegeheim. Deshalb habe ich die Zahlungen eingestellt.“Die Richterin hatte da ihre Zweifel, zumal am Ende kaum noch Geld auf dem Konto war. „Wenn man die Akten liest, sieht es eher so aus, als hätten sie sich nicht um ihre Mutter gekümmert, sie dafür aber kräftig ausgeplündert“, meinte die Juristin. Die Angeklagte gab zu, das Geld nach und nach abgezweigt zu haben. „Ich war damals ziemlich knapp“, so die Alleinerziehende. „Die Tochter war in der Ausbildung, der Sohn wurde arbeitslos.“Sie habe aber immer gehofft, das Geld, das sie sich nach ihrem eigenen Empfinden nur ausgeliehen hatte, noch unbemerkt wieder zurückzahlen zu können. Am Ende konnten Staatsanwalt und Richterin der Angeklagten nicht viel mehr zu Gute halten, als dass sie bislang nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte. Die Strafrichterin setzte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Drei Jahre lang muss sich die Angeklagte nun straffrei führen, will sie nicht doch noch im Gefängnis landen.