Wegen Schlags mit Eisenstange vor Gericht
Wegen versuchten Mordes muss sich ein Paar aus Neumühl vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Im Rahmen eines Streits mit einem Anwohner (41), soll der 22-jährige Angeklagte am 4. Juni 2016 an der Usedomstraße mit einer 1,20 Meter langen Eisenstange zugeschlagen haben. Seine Freundin (20) soll das Kommando dazu gegeben haben.
Der Geschädigte war gerade aus dem Urlaub gekommen und hatte die beiden jungen Leute an seinem noch voll bepackten Auto stehen sehen. Das passte ihm nicht. Es kam zum Streit, in dessen Verlauf die An- geklagte den Zeugen und dessen hinzutretende Schwester massiv beleidigt haben soll.
Der Mitangeklagte soll währenddessen kurzzeitig verschwunden sein. Während des Streits soll die junge Frau „Jetzt!“gerufen haben, woraufhin der 22-Jährige hinter einer Hausecke hervorgesprungen sein soll und zugeschlagen haben soll. Der erste Schlag traf den Kopf des Zeugen, der eine große Platzwunde erlitt, den zweiten Schlag konnte der 41-Jährige abwehren und den Angreifer entwaffnen.
Die beiden Angeklagten wollten sich nicht zu dem Vorwurf äußern. Die 20-Jährige hat vor einer Woche das gemeinsame Töchterchen zur Welt gebracht. Dafür war sie aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Unter Tränen hatte sich das Paar im Gerichtssaal begrüßt. Der 22-Jährige kennt bislang nur Fotos von seinem Kind.
Der 41-jährige Zeuge belastete die beiden Angeklagten schwer. Er schilderte den Tatablauf exakt so, wie er auch in der Anklageschrift beschrieben ist. „Den zweiten Schlag konnte ich abfangen. Dabei wurden mir drei Finger der linken Hand gequetscht“, so der Zeuge. „Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich im Krankenhaus war.“
Die Polizei hatte ursprünglich nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Erst als die Sache zur Staatsanwaltschaft ging, wurde sie als Mordversuch eingestuft. Die Angeklagten gingen erst im Januar in Untersuchungshaft. Die Jugendkammer – die 20-Jährige ist noch Heranwachswende – eröffnete das Hauptverfahren bereits mit dem Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Frage komme. Der Vorsitzende ließ allerdings bereits beim Prozessauftakt durchblicken, dass am Ende auch nur eine Strafe wegen der in Tateinheit mit angeklagten gefährlichen Körperverletzung stehen könnte.
Für das Verfahren sind bis Anfang August drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.