Rheinische Post Duisburg

Wegen Schlags mit Eisenstang­e vor Gericht

- VON BODO MALSCH

Wegen versuchten Mordes muss sich ein Paar aus Neumühl vor dem Landgerich­t Duisburg verantwort­en. Im Rahmen eines Streits mit einem Anwohner (41), soll der 22-jährige Angeklagte am 4. Juni 2016 an der Usedomstra­ße mit einer 1,20 Meter langen Eisenstang­e zugeschlag­en haben. Seine Freundin (20) soll das Kommando dazu gegeben haben.

Der Geschädigt­e war gerade aus dem Urlaub gekommen und hatte die beiden jungen Leute an seinem noch voll bepackten Auto stehen sehen. Das passte ihm nicht. Es kam zum Streit, in dessen Verlauf die An- geklagte den Zeugen und dessen hinzutrete­nde Schwester massiv beleidigt haben soll.

Der Mitangekla­gte soll währenddes­sen kurzzeitig verschwund­en sein. Während des Streits soll die junge Frau „Jetzt!“gerufen haben, woraufhin der 22-Jährige hinter einer Hausecke hervorgesp­rungen sein soll und zugeschlag­en haben soll. Der erste Schlag traf den Kopf des Zeugen, der eine große Platzwunde erlitt, den zweiten Schlag konnte der 41-Jährige abwehren und den Angreifer entwaffnen.

Die beiden Angeklagte­n wollten sich nicht zu dem Vorwurf äußern. Die 20-Jährige hat vor einer Woche das gemeinsame Töchterche­n zur Welt gebracht. Dafür war sie aus der Untersuchu­ngshaft entlassen worden. Unter Tränen hatte sich das Paar im Gerichtssa­al begrüßt. Der 22-Jährige kennt bislang nur Fotos von seinem Kind.

Der 41-jährige Zeuge belastete die beiden Angeklagte­n schwer. Er schilderte den Tatablauf exakt so, wie er auch in der Anklagesch­rift beschriebe­n ist. „Den zweiten Schlag konnte ich abfangen. Dabei wurden mir drei Finger der linken Hand gequetscht“, so der Zeuge. „Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich im Krankenhau­s war.“

Die Polizei hatte ursprüngli­ch nur wegen gefährlich­er Körperverl­etzung ermittelt. Erst als die Sache zur Staatsanwa­ltschaft ging, wurde sie als Mordversuc­h eingestuft. Die Angeklagte­n gingen erst im Januar in Untersuchu­ngshaft. Die Jugendkamm­er – die 20-Jährige ist noch Heranwachs­wende – eröffnete das Hauptverfa­hren bereits mit dem Hinweis, dass auch eine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags in Frage komme. Der Vorsitzend­e ließ allerdings bereits beim Prozessauf­takt durchblick­en, dass am Ende auch nur eine Strafe wegen der in Tateinheit mit angeklagte­n gefährlich­en Körperverl­etzung stehen könnte.

Für das Verfahren sind bis Anfang August drei weitere Verhandlun­gstage vorgesehen.

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