Stadt erinnert an kurzfristige Parkverbote
48 Stundenfrist gilt bei mobilen Halteverboten.
(RPN) Immer wieder müssen das Bürger- und Ordnungsamt und die Polizei Fahrzeuge abschleppen, weil die Fahrzeughalter nicht auf mobile Haltverbote achten. 25 Fälle zählt die Verwaltung pro Monat. Deshalb will die Stadt auch wegen der bevorstehenden Urlaubszeit noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Verkehrsbereich parken, alle zwei Tage die aktuelle Parkregelung am Standort ihres Fahrzeugs überprüfen sollten. Bei längerer Abwesenheit könnten Nachbarn oder Bekannte das geparkte Fahrzeug „im Auge“behalten und vielleicht auch einen Schlüssel für den Wagen bekommen, um gegebenenfalls den Wagen umparken zu können, wenn ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Veranstaltung angeordnet wird.
Wird ein Fahrzeug, das in einem mobilen Haltverbotsbereich parkt und zum Beispiel den reservierten Platz für den Möbelwagen oder die Veranstaltung versperrt, nicht vom Fahrzeugführer entfernt, können städtische Verkehrsüberwachung oder Polizei das Fahrzeug abschleppen lassen. Die damit verbundenen Kosten und Gebühren muss der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer tragen. Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg macht darauf aufmerksam, dass die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster einen Zeitraum von 48 Stunden zwischen Schilderaufstellung und der Räumung des Haltverbotsbereichs für ausreichend hält.