„Bürger gegen Bürger“verliert vor Gericht
RHEINHAUSEN (bm) Der Rechtsstreit zwischen dem Verein „Bürger für Bürger“, vertreten durch den Vorsitzenden Rolf Karling, und Dr. Gerd Heimann, ehemals medizinischer Leiter der Straßenambulanz des Vereins, ist beendet – zumindest für diese Instanz. Das Landgericht wies die Klage des Vereins gegen den Mediziner ab. Nach einem Streit um den Verbleib von Spenden hatte Heimann 2016 sein ehrenamtliches Engagement bei „Bürger für Bürger“beendet und war mit einer Reihe von Kollegen zum Verein „Gemeinsam gegen Kälte“gewechselt. Die Bemühungen von „Bürger für Bürger“, eine medizinische Betreuung für Obdachlose aufrecht zu erhalten, bezeichnete er als inkompetent, nannte den Verein wenig seriös und riet Spendern dazu, ihre Gaben zurückzuhalten. Diese Äußerungen hatte „Bürger für Bürger“dem Mediziner auf dem Klageweg verbieten wollen. Die 1. Zivilkammer wies das nun zurück. Bereits in einem Termin vor drei Wochen hatte der Richter deutlich gemacht, dass die Äußerungen Heimanns durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Auch im Urteil betonte er, dass der Kläger kein Recht auf Unterlassung habe. Vielmehr habe Heimann im Streit um die Sache vor einem Tatsachenhintergrund argumentiert. Solch deutliche Worte seien bis zur Grenze der Schmähkritik hinzunehmen. Das Grundgesetz garantiere zwar den Schutz des Persönlichkeitsrechtes, es gebe aber keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie man selbst erscheinen wolle. Karling hatte angekündigt, im Falle einer Niederlage vor das Oberlandesgericht ziehen zu wollen.