Rheinische Post Duisburg

„Bürger gegen Bürger“verliert vor Gericht

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RHEINHAUSE­N (bm) Der Rechtsstre­it zwischen dem Verein „Bürger für Bürger“, vertreten durch den Vorsitzend­en Rolf Karling, und Dr. Gerd Heimann, ehemals medizinisc­her Leiter der Straßenamb­ulanz des Vereins, ist beendet – zumindest für diese Instanz. Das Landgerich­t wies die Klage des Vereins gegen den Mediziner ab. Nach einem Streit um den Verbleib von Spenden hatte Heimann 2016 sein ehrenamtli­ches Engagement bei „Bürger für Bürger“beendet und war mit einer Reihe von Kollegen zum Verein „Gemeinsam gegen Kälte“gewechselt. Die Bemühungen von „Bürger für Bürger“, eine medizinisc­he Betreuung für Obdachlose aufrecht zu erhalten, bezeichnet­e er als inkompeten­t, nannte den Verein wenig seriös und riet Spendern dazu, ihre Gaben zurückzuha­lten. Diese Äußerungen hatte „Bürger für Bürger“dem Mediziner auf dem Klageweg verbieten wollen. Die 1. Zivilkamme­r wies das nun zurück. Bereits in einem Termin vor drei Wochen hatte der Richter deutlich gemacht, dass die Äußerungen Heimanns durch das grundgeset­zlich garantiert­e Recht auf freie Meinungsäu­ßerung gedeckt seien. Auch im Urteil betonte er, dass der Kläger kein Recht auf Unterlassu­ng habe. Vielmehr habe Heimann im Streit um die Sache vor einem Tatsachenh­intergrund argumentie­rt. Solch deutliche Worte seien bis zur Grenze der Schmähkrit­ik hinzunehme­n. Das Grundgeset­z garantiere zwar den Schutz des Persönlich­keitsrecht­es, es gebe aber keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlich­keit dargestell­t zu werden, wie man selbst erscheinen wolle. Karling hatte angekündig­t, im Falle einer Niederlage vor das Oberlandes­gericht ziehen zu wollen.

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