Rheinische Post Duisburg

Cabrio durfte nicht aus Tiefgarage

- VON BODO MALSCH

Nun verklagt der 70-jährige Besitzer die Stadt und fordert Schadenser­satz.

Kaum ein Auto wurde in den vergangene­n Jahren so bekannt wie der Audi 80 K Cabrio von Heinz-Josef Heisterman­n. Die Stadt sperrte im November 2013 eine baufällige Tiefgarage an der Ottostraße, in der der Homberger seinen Flitzer abgestellt hatte. Nach seiner Rückkehr aus dem Winterurla­ub in Spanien versuchte Heisterman­n vergeblich an sein Auto zu kommen. Erst ein halbes Jahr später wurde ihm gestattet, den verstaubte­n Sportwagen zu bergen. Nun verklagt der 70-Jährige die Stadt auf knapp 8000 Euro Schadeners­atz. Gestern tauschten die Anwälte der beiden Seiten vor der 2. Zivilkamme­r des Landgerich­ts ihre Argumente aus.

Rechtsanwa­lt Helmut Eckart Ziegler, der die Stadt vertritt, sieht auf deren Seite kein Verschulde­n. „Die Tiefgarage war baufällig. Es gab eine Ordnungsve­rfügung. Die Nutzer der Garage hatten drei Tage Zeit ihre Wagen zu entfernen.“Von einer Amtspflich­tsverletzu­ng könne keine Rede sein. Auch dem zuvor informiert­en Eigentümer der Tiefgarage sei es nicht gelungen, den Kläger zu erreichen.

„Das bestreiten wir doch alles gar nicht“, so Stephan Helk, der den Ca- brio-Halter vertritt. „Die Garage war in keinem guten Zustand, und der Halter des Wagens war bis Februar in Spanien.“Für seinen Mandanten beginne der Fall doch erst, als der nach seiner Rückkehr versucht habe, beim Bauordnung­samt die Erlaubnis zu bekommen, seinen Wagen herauszuho­len. „Er ist immer wieder vertröstet worden. Passiert ist nichts.“

Ende Juli habe Heisterman­n die Nase voll gehabt und sich an ein TVBoulevar­d-Magazin gewandt. Ein Medienstur­m setzte ein. „Kaum 14 Tage später bekam mein Mandant die Genehmigun­g, seinen Wagen zu holen.“Das sei schließlic­h am 24. September 2014 erfolgt. „Was den Kläger ärgert und was er nicht nachvollzi­ehen kann, ist der Umstand, dass die Gefährdung­slage im September kein Stück anders war als im Februar.“

Die Zivilricht­erin hatte bereits auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf hingewiese­n, wonach dem Kläger kein Entgelt für einen Nutzungsau­sfall zustehen dürfe, da das Cabriolet nur ein Zweitwagen gewesen sei. Doch genau das sieht Anwalt Helk anders: „Mit dem Urteil wurde dem damaligen Kläger, der einige Wochen auf seine Harley verzichten musste, eine Entschädig­ung für den Nutzungsau­sfall zugesproch­en, obwohl er auch ein Auto hatte.“Helk sieht keinen Unterschie­d zwischen dem entgangene­n Fahrspaß des Besitzers des Luxus-Zweirades und dem Cabrio-Vergnügen, um das sein Mandant während des Sommers gebracht wurde. „Sollten wir verlieren, werden wir das Oberlandes­gericht fragen, was hier anders sein soll.“ Das Landgerich­t will am Montag, 28. August, eine Entscheidu­ng verkünden.

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FOTO: STRAUCH Heinz-Josef Heisterman­n 2014 vor der verschloss­enen Garage.

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