Rheinische Post Duisburg

Mordprozes­s: Murat D. in Fesseln und angekettet

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(dpa) Gestern hat am Duisburger Landgerich­t der Mordprozes­s gegen einen psychisch kranken Mann aus Dinslaken begonnen, der als extrem gefährlich gilt. Der Angeklagte musste in Fesseln vor das Gericht treten.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der 27-Jährige am Morgen des 15. Februar zunächst einen Nachbarn erstochen hat, der gerade auf dem Weg zur Arbeit war. Der Beschuldig­te soll sich in einem Gebüsch versteckt und dann unvermitte­lt immer wieder auf sein völlig ahnungslos­es und wehrloses Opfer eingestoch­en haben.

Knapp zwei Wochen später soll es eine ganz ähnliche Tat gegeben haben. Diesmal soll der 27-Jährige einen Mann in eine unbeleucht­ete Seitenstra­ße gelockt und dort eben- falls mit einem Messer attackiert haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er dem späteren Opfer vorgegauke­lt habe, dass er sich über Autoverkäu­fe unterhalte­n wolle. Dass das Opfer überlebt hat, gleicht einem Wunder. Das Messer war im Gesicht des Mannes steckengeb­lieben. Selbst nach der Festnahme des 27-Jährigen war die Serie nicht zu Ende. In der Haft soll der offenbar unter Schizophre­nie leidende Angeklagte einem Mitgefange­nen ein Messer in den Hals gerammt haben. Dazu soll er vorher ein völlig stumpfes JVA-Messer an seinem Bettgestel­l geschärft haben.

Auch dieser Mann hat durch Glück überlebt. Außerdem soll der 27-Jährige einem Bedienstet­en einen Daumen gebrochen haben. Wie unberechen­bar der Angeklagte ist, musste auch der Verteidige­r erfahren. Bei einem Haftprüfun­gstermin hatte ihm sein Mandant urplötzlic­h einen Kopfstoß versetzt. Zum Prozessauf­takt vor dem Duisburger Schwurgeri­cht musste der 27-Jährige deshalb Handschell­en und Fußfesseln tragen.

Außerdem wurde er von den Wachtmeist­ern zusätzlich an die Holzbank gekettet, auf der er Platz nehmen musste. Auch der vom Gericht beauftragt­e Psychiater konnte dem Beschuldig­ten noch nicht viel entlocken. „Als ich zu ihm ins Gefängnis kam, saß er mit einer Decke über dem Kopf im Schneiders­itz - wie ein Prophet in der Wüste“, sagte der Arzt den Richtern. Vor Gericht gilt der 27-Jährige als komplett schuldunfä­hig. Es geht um die Einweisung in eine Klinik.

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