Rheinische Post Duisburg

Ehestreit: Neun Jahre Haft wegen brutalen Totschlags

- VON BODO MALSCH

Der 45-Jährige schlug über Stunden seine Frau und tötete sie durch Tritte in den Bauch. In vier Jahren könnte er wieder frei sein.

Mit einer ungewöhnli­ch brutalen Tat endete in der Nacht zum 22. Februar der Streit zwischen einem 45jährigen Rumänen und seiner fünf Jahre jüngeren Ehefrau. Vor den Augen der zwei und sieben Jahre alten Kinder schlug der Mann, der mit seiner Familie in einem ehemaligen Stellwerk in Hochfeld untergesch­lüpft war, immer wieder mit Fäusten und einer Holzlatte oder Metallstan­ge auf die Frau ein.

Am Ende, so deuteten die Gerichtsme­diziner das Verletzung­sbild, sprang er mehrfach auf den Bauch seines bereits am Boden liegenden Opfers. Die 40-Jährige starb wenige Minuten später an inneren Blutungen. Das Landgerich­t verurteilt­e den Angeklagte­n gestern wegen Totschlags zu neun Jahren und zwei Monaten Haft. Offenbar hatte sich der Streit an dem Gerücht entzündet, die Frau betrüge ihren Mann. Bereits im Laufe des Abends hatte der Mann die 40-Jährige attackiert, doch Zechkumpan­e konnten mäßigend eingreifen. Kurze Zeit später, als im Stellwerk alles ruhig geworden war, muss er das Opfer noch einmal attackiert haben. Diesmal mit tödlichem Ausgang. Der Staatsanwa­lt hatte dem Angeklagte­n am Ende des viertägige­n Prozesses angesichts der ungeheuren Brutalität absoluten Tötungswil­len unterstell­t. Dass der Mann sich angeblich nicht mehr an die Tat erinnern konnte, blieb für den Anklagever­treter, der 13 Jahre Haft forderte, eine Schutzbeha­uptung. Obwohl ein Gutachter keine Anzeichen dafür zu erkennen vermochte, dass der in höchstem Grade an Alkohol gewöhnte Angeklagte zu irgendeine­m Zeitpunkt nicht vollkommen schuldfähi­g gewesen sei, billigte die Strafkamme­r dem 45-Jährigen im Urteil eine eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit zu. Da die Richter mit dem Urteil auch die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt anordneten, darf der voraussich­tlich in zwei Jahren vom Gefängnis in eine geschlosse­ne Therapieei­nrichtung umziehen. In vier Jahren könnte er bereits wieder auf freien Fuß kommen.

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