Sturen Autofahrer auch in zweiter Instanz verurteilt
Der 58-Jähriger hatte einen Linienbus blockiert.
Wegen Nötigung verurteilte das Landgericht in zweiter Instanz einen 58-jährigen Duisburger zu einer Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze zu je 20 Euro). In den frühen Morgenstunden des 8. Oktober 2015 hatte er auf der durch parkende Autos verengten Münchener Straße in Buchholz einen ihm entgegen kommenden Linienbus an der Weiterfahrt gehindert. Beide Fahrzeuge hatten sich zehn Minuten gegenüber gestanden. An der Weigerung des 58-Jährigen, ein paar Meter zurück zu setzen, änderte auch der Vermittlungsversuch eines Anwohners nichts, der wie beim Tennis zwischen Bus- und Autofah- rer hin und herhüpfte. Erst als der Busfahrer die Polizei rief, hatte der 58-Jährige in eine Einfahrt zurück gesetzt und den Bus durchgelassen.
Das Landgericht hatte, wie schon die erste Instanz, keinen Zweifel daran, dass sich der Angeklagte einer Nötigung schuldig machte, als er statt auszuweichen auf den Bus zugefahren war, nur wenige Meter vor dem Fahrzeug anhielt und sogar den Motor ausmachte. Der Busfahrer hätte ohne Einweiser nicht zurück setzen dürfen. Die Strafe wurde etwas gesenkt, weil der ursprünglich außerdem in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf der Beleidigung fallen gelassen wurde und der Angeklagte inzwischen geringere Einkünfte hat.