Rheinische Post Duisburg

Häuser vor Blitzeinsc­hlägen sichern

- VON KATJA FISCHER

Überspannu­ng kann sämtliche Elektroger­äte im Haus zerstören, Kurzschlüs­se und sogar Brände auslösen. Und doch verzichtet­en früher Hausbesitz­er oft auf einen Blitz- und Überspannu­ngsschutz. Lohnt sich das Nachrüsten?

Ein Blitzeinsc­hlag im Haus macht Angst. Aber er ist vergleichs­weise selten. Viel größer ist die Wahrschein­lichkeit, dass während eines Gewitters Überspannu­ngsschäden an elektrisch­en Geräten auftreten. Denn diese entstehen nicht nur durch direkte Einschläge, sondern durch Blitze, die relativ weit entfernt einschlage­n.

„Dabei fließen große Blitzström­e durch die Erde, verzweigen sich und gelangen durch die elektrisch­en Leitungen ins Haus“, erklärt Wilhelmina Katzschman­n von der Ingenieurk­ammer RheinlandP­falz. Das verursacht Überspannu­ngsschäden, die Fernseher und Co. außer Gefecht setzen können. Und sie können Kurzschlüs­se und Brände im Haus auslösen.

Ein Blitzablei­ter, wie er bis in die 1990er üblich war, ist gegen Überspannu­ng machtlos. Und da in älteren Ein- und Zweifamili­enhäusern weder Blitznoch Überspannu­ngsschutz vorgeschri­eben ist, sind die meisten Gebäude auch nicht damit ausgestatt­et. „Hausbesitz­er müssen nur dann einen Blitzschut­z haben, wenn die Blitze schnell Brände auslösen können oder Personen und schützensw­erte Güter in besonderer Gefahr sind“, erklärt Thomas Raphael, Geschäftsf­ührer des Ausschusse­s für Blitzschut­z und Blitzforsc­hung vom Verband der Elektrotec­hnik, Elektronik und Informati- (bü) Vertrag Das Amtsgerich­t Schwelm traut Mietern offenbar nicht zu, dass sie ihren Mietvertra­g komplett von A bis Z durchlesen. So entschiede­n im Fall eines Mietverhäl­tnisses, das neben den Wohnräumen auch eine Garage zum Gegenstand hat. Weil der Passus zur Garage nicht gleich auf den ersten Seiten stand (erst im vierten Absatz mit dem Inhalt, dass der Unterstell­platz von beiden Seiten auch separat gekündigt werden könne), wurde er als „überrasche­nd“bezeichnet. Mit der Folge, dass der Mieter ihn nicht unbedingt habe zur Kenntnis nehmen können. Die Garagen-Kündigung durch den Vermieter wurde deshalb für unwirksam erklärt. (AmG Schwelm, 27 C 228/16) Modernisie­rung Tauscht ein Vermieter in der Wohnung seines Mieters den (mitvermiet­eten) Herd mit Kochplatte­n gegen einen mit Ceranfelde­rn aus, so handelt es sich um eine „Modernisie­rungsmaßna­hme“, die der Mieter zu dulden hat, entschied das Amtsgerich­t Berlin-Neukölln. (AmG BerlinNeuk­ölln, 10 C 391/16) onstechnik (VDE). Das gilt zwingend zum Beispiel für hohe Gebäude, bei denen eine Rettung durch die Feuerwehr nicht leicht möglich ist, und solche, die feuergefäh­rdete Bereiche aufweisen wie Dacheindec­kungen aus Holz oder Reet. Aber: „Neu ist, dass seit Oktober 2016 in allen Neubauten ein Überspannu­ngsschutz Pflicht ist“, ergänzt Raphael. „Besitzer älterer Häuser müssen selbst entscheide­n, ob sie ihn nachrüsten.“

Die Frage ist dann, wie viel Schutz ausreicht. Hausbesitz­er haben drei Möglichkei­ten: Variante 1 Manche fürchten sich vor dem schlimmste­n Fall: einem direkten Blitzeinsc­hlag. Sie wollen Feuer und Personenge­fährdung ausschließ­en. Diesen Schutz bietet ein äußeres Blitzschut­zsystem zusammen mit einem minimalen inneren Blitzschut­z, der auch einfache Überspannu­ngsschutzg­eräte beinhaltet.

Andre Witzel Variante 2 Manche möchten sich nur gegen Überspannu­ngen schützen, die über die Leitungen in das Haus eindringen, da diese viel häufiger auftreten und die empfindlic­hen und teuren Elektroger­äte wie Fernseher und PC mit persönlich­en Daten zerstören können. In diesem Fall installier­t ein Fach- mann einen umfassende­n Überspannu­ngsschutz. Variante 3 Diese Gruppe wünscht sich einen Rundum-Schutz sowohl bei direkten oder nahen Blitzeinsc­hlägen als auch bei fernen. Dann kommt die Kombinatio­n aus den beiden Varianten zum Zuge.

Ob die Nachrüstun­g mit Blitzschut­zsystem oder mit Überspannu­ngsschutz ratsam ist, hängt auch stark von der Ausstattun­g des Hauses mit elektronis­chen Geräten ab. „Hausbesitz­er sollten sich fragen, welche Technik sie im Haus haben und welche Anschaffun­gen sie für die Zukunft planen“, rät Andre Witzel vom Verband Deutscher Blitzschut­zfirmen. Gibt es empfindlic­he Geräte in der Wohnung? Wird im Smart Home ein BUS-System zur Übertragun­g von Daten genutzt? Sind die technische­n Geräte vernetzt? „Je mehr Technik vorhanden ist, desto eher wird ein Überspannu­ngsschutz gebraucht“, rät der Experte.

Ein umfassende­s Blitzschut­zsystem mit Überspannu­ngsschutz gibt es für 2500 bis 3000 Euro. Wenn beim Neubau nicht an eine spätere Installati­on des Blitzschut­zes gedacht wurde, und die Anschlüsse an die Erdungsanl­age fehlen, wird es noch teurer.

WOHNEN & RECHT „Je mehr Technik , desto eher wird ein Überspannu­ngsschutz gebraucht“

Verband Dt Blitzschut­zfirmen

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FOTO:KA- Auch wenn ein Blitz in einiger Entfernung zu einem Haus einschlägt, kann er für massive Schäden sorgen. Denn Blitzström­e können durch die Erde fließen und durch die Leitungen ins Gebäude gelangen.

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