Häuser vor Blitzeinschlägen sichern
Überspannung kann sämtliche Elektrogeräte im Haus zerstören, Kurzschlüsse und sogar Brände auslösen. Und doch verzichteten früher Hausbesitzer oft auf einen Blitz- und Überspannungsschutz. Lohnt sich das Nachrüsten?
Ein Blitzeinschlag im Haus macht Angst. Aber er ist vergleichsweise selten. Viel größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass während eines Gewitters Überspannungsschäden an elektrischen Geräten auftreten. Denn diese entstehen nicht nur durch direkte Einschläge, sondern durch Blitze, die relativ weit entfernt einschlagen.
„Dabei fließen große Blitzströme durch die Erde, verzweigen sich und gelangen durch die elektrischen Leitungen ins Haus“, erklärt Wilhelmina Katzschmann von der Ingenieurkammer RheinlandPfalz. Das verursacht Überspannungsschäden, die Fernseher und Co. außer Gefecht setzen können. Und sie können Kurzschlüsse und Brände im Haus auslösen.
Ein Blitzableiter, wie er bis in die 1990er üblich war, ist gegen Überspannung machtlos. Und da in älteren Ein- und Zweifamilienhäusern weder Blitznoch Überspannungsschutz vorgeschrieben ist, sind die meisten Gebäude auch nicht damit ausgestattet. „Hausbesitzer müssen nur dann einen Blitzschutz haben, wenn die Blitze schnell Brände auslösen können oder Personen und schützenswerte Güter in besonderer Gefahr sind“, erklärt Thomas Raphael, Geschäftsführer des Ausschusses für Blitzschutz und Blitzforschung vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informati- (bü) Vertrag Das Amtsgericht Schwelm traut Mietern offenbar nicht zu, dass sie ihren Mietvertrag komplett von A bis Z durchlesen. So entschieden im Fall eines Mietverhältnisses, das neben den Wohnräumen auch eine Garage zum Gegenstand hat. Weil der Passus zur Garage nicht gleich auf den ersten Seiten stand (erst im vierten Absatz mit dem Inhalt, dass der Unterstellplatz von beiden Seiten auch separat gekündigt werden könne), wurde er als „überraschend“bezeichnet. Mit der Folge, dass der Mieter ihn nicht unbedingt habe zur Kenntnis nehmen können. Die Garagen-Kündigung durch den Vermieter wurde deshalb für unwirksam erklärt. (AmG Schwelm, 27 C 228/16) Modernisierung Tauscht ein Vermieter in der Wohnung seines Mieters den (mitvermieteten) Herd mit Kochplatten gegen einen mit Ceranfeldern aus, so handelt es sich um eine „Modernisierungsmaßnahme“, die der Mieter zu dulden hat, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln. (AmG BerlinNeukölln, 10 C 391/16) onstechnik (VDE). Das gilt zwingend zum Beispiel für hohe Gebäude, bei denen eine Rettung durch die Feuerwehr nicht leicht möglich ist, und solche, die feuergefährdete Bereiche aufweisen wie Dacheindeckungen aus Holz oder Reet. Aber: „Neu ist, dass seit Oktober 2016 in allen Neubauten ein Überspannungsschutz Pflicht ist“, ergänzt Raphael. „Besitzer älterer Häuser müssen selbst entscheiden, ob sie ihn nachrüsten.“
Die Frage ist dann, wie viel Schutz ausreicht. Hausbesitzer haben drei Möglichkeiten: Variante 1 Manche fürchten sich vor dem schlimmsten Fall: einem direkten Blitzeinschlag. Sie wollen Feuer und Personengefährdung ausschließen. Diesen Schutz bietet ein äußeres Blitzschutzsystem zusammen mit einem minimalen inneren Blitzschutz, der auch einfache Überspannungsschutzgeräte beinhaltet.
Andre Witzel Variante 2 Manche möchten sich nur gegen Überspannungen schützen, die über die Leitungen in das Haus eindringen, da diese viel häufiger auftreten und die empfindlichen und teuren Elektrogeräte wie Fernseher und PC mit persönlichen Daten zerstören können. In diesem Fall installiert ein Fach- mann einen umfassenden Überspannungsschutz. Variante 3 Diese Gruppe wünscht sich einen Rundum-Schutz sowohl bei direkten oder nahen Blitzeinschlägen als auch bei fernen. Dann kommt die Kombination aus den beiden Varianten zum Zuge.
Ob die Nachrüstung mit Blitzschutzsystem oder mit Überspannungsschutz ratsam ist, hängt auch stark von der Ausstattung des Hauses mit elektronischen Geräten ab. „Hausbesitzer sollten sich fragen, welche Technik sie im Haus haben und welche Anschaffungen sie für die Zukunft planen“, rät Andre Witzel vom Verband Deutscher Blitzschutzfirmen. Gibt es empfindliche Geräte in der Wohnung? Wird im Smart Home ein BUS-System zur Übertragung von Daten genutzt? Sind die technischen Geräte vernetzt? „Je mehr Technik vorhanden ist, desto eher wird ein Überspannungsschutz gebraucht“, rät der Experte.
Ein umfassendes Blitzschutzsystem mit Überspannungsschutz gibt es für 2500 bis 3000 Euro. Wenn beim Neubau nicht an eine spätere Installation des Blitzschutzes gedacht wurde, und die Anschlüsse an die Erdungsanlage fehlen, wird es noch teurer.
WOHNEN & RECHT „Je mehr Technik , desto eher wird ein Überspannungsschutz gebraucht“
Verband Dt Blitzschutzfirmen
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