Rheinische Post Duisburg

Das Warndreiec­k richtig aufstellen

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Autofahrer müssen passenden Abstand einhalten.

tmn) Wer nach einem Unfall oder einer Panne das Warndreiec­k aufstellt, sollte den richtigen Abstand einhalten. Der TÜV Süd empfiehlt in der Stadt 50 und auf der Landstraße 100 Meter vor der Gefahrenst­elle. Auf der Autobahn sollten es 200 bis 400 Meter sein, um den nachfolgen­den Verkehr zu warnen. Die Leitpfoste­n können hier eine Orientieru­ng geben. Auf Autobahnen stehen sie im Abstand von 50 Metern.

Steht das Warndreiec­k zu nah an der Gefahrenst­elle, können Autofahrer womöglich zu spät darauf reagieren. Steht es indes zu weit weg, könne die erhöhte Aufmerksam­keit schwinden. Bei Kurven oder Kuppen steht es möglichst vor der Sichteinsc­hränkung.

Mit dem Aufbau des Dreiecks haben sich die Autofahrer idealerwei­se bereits vorab schon einmal vertraut gemacht. Vor Ort ist ein sicherer Bereich für das Zusammenst­ecken zum Beispiel hinter den Leitplanke­n. Mit angezogene­r Warnweste und das Dreieck sichtbar vor sich her tragend, gehen die Autofahrer dem Verkehr bis zum Aufstellpu­nkt entgegen. Wenn vorhanden, gehen sie immer hinter der Leitplanke oder am äußersten Rand der Straße. Das Dreieck wird am rechten Fahrbahnra­nd oder auf dem Seitenstre­ifen platziert.

Ein Warndreiec­k an Bord ist verpflicht­end. Ansonsten ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Wer eine Gefahrenst­elle nicht richtig absichert, riskiert 30 Euro Bußgeld. Entsteht daraus ein Schaden, kann die Versicheru­ng den Fahrer in Mithaftung nehmen, erklärt der TÜV. Fehlt das Warndreiec­k bei der Hauptunter­suchung, wird das als Mangel notiert.

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FOTO: TMN Ohne Warndreiec­k droht ein Bußgeld von 15 Euro.

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