Bußgelder für den guten Zweck
Geldbuße als Strafe: Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängen regelmäßig Auflagen. 2016 kamen so in Duisburg über eine Million Euro zusammen
Nicht jeder, der bei einer Straftat erwischt wird, landet am Ende im Gefängnis. Viele kleinere Missetaten werden mit einem Bußgeld „bestraft“. Im vergangenen Jahr wurden in Duisburg 634. 520,82 Euro Bußgelder durch die Staatsanwaltschaft und 440.868,38 Euro durch das Land- und Amtsgericht erhoben. Davon profitieren viele als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, allerdings auch die Staatskasse.
„In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen auferlegt werden“, erklärt Dr. Rolf Rausch vom Amtsgericht Duisburg. Die Entscheidung, an welche Einrichtung die Zahlungen zu leisten sind, werde im Ermittlungsverfah- ren von der zuständigen Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung vom zuständigen Gericht getroffen. Während die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage nur gegen Einstellung des Verfahrens erheben kann, weil es ein eher kleines Vergehen war, kann es das Gericht zum Teil des Urteils machen und etwa mit einer Bewährungsstrafe verknüpfen.
Wer das Geld bekommt – in der Regel handelt es sich um drei- bis maximal vierstellige Summen – entscheiden die Richter und Staatsanwälte selbst. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern, gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf die „Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen“. Darin werden regionale und überregionale Vereine und Organisationen in einer Datenbank gespeichert. Während die Staatsanwälte an diese Liste gebunden sind, können Gerichte im Einzelfall auch eine Vergabe an eine andere passende gemeinnützige Organisation beschließen.
2016 hat die Duisburger Staatsanwaltschaft 2400 Ermittlungsverfahren gegen eine Auflage eingestellt. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann das eine Zahlung an die Staatskasse oder an gemeinnützige Einrichtungen sein, mög- lich sind außerdem gemeinnützige Arbeit oder – nach Verkehrsdelikten – ein Verkehrsseminar.
Staatsanwältin Anna Christiana Weiler sagt, dass im letzten Jahr „44 verschiedene gemeinnützige Einrichtungen aus Duisburg mit einer Gesamtsumme von knapp 112.000 Euro durch die Staatsanwaltschaft bedacht wurden“. Die Schwankungen seien erheblich, neun dieser Einrichtungen hätten jeweils über 5000 Euro und insgesamt 69.000 Euro erhalten. Sie kommen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Opferschutz, Gesundheitshilfe und Sterbebegleitung. In Duisburg stehen aktuell rund 140 Vereine zur Auswahl.
Weiler erklärt: „In der Praxis zeigt sich, dass vielfach örtliche Vereine bedacht und ein Zuwendungsempfänger gewählt wird, der inhaltlich zu der begangenen Tat passt. So erhalten z.B. bei einem Vergehen aus dem Umweltstrafrecht Vereine Geld, die sich für den Naturschutz einsetzen. Ebenso wird bei Verkehrsstraftaten häufig die Verkehrswacht bedacht.“
Das bestätigt auch Rolf Rausch vom Amtsgericht: Gehe es um Fälle mit Kindern, gehe das Bußgeld häufig an den Kinderschutzbund, bei Drogendelikten könne die Organisation „Keine Macht den Drogen“der Empfänger sein. Auch das Opfer einer Straftat kann der Empfänger der Zahlung sein.