Rheinische Post Duisburg

Tötung in Papierfabr­ik: 17-Jähriger vor Gericht

- VON HELENE PAWLITZKI

DÜSSELDORF Am Düsseldorf­er Landgerich­t hat der Prozess gegen einen Jugendlich­en aus Dormagen begonnen, der im März seine Freundin in einer stillgeleg­ten Papierfabr­ik in Düsseldorf getötet haben soll. Er soll unter Einfluss einer schweren psychische­n Erkrankung gehandelt haben. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt, weil der mutmaßlich­e Täter erst 17 Jahre alt ist. Zwei Sach- verständig­e hätten den Beschuldig­ten im Ermittlung­sverfahren begutachte­t, sagte Staatsanwa­lt Matthias Ridder vor Prozessbeg­inn. Sie seien unabhängig voneinande­r zu dem Ergebnis gekommen, dass er zum Tatzeitpun­kt schuldunfä­hig gewesen sei. „Sofern sich das Ergebnis in der Beweisaufn­ahme bestätigt, ist davon auszugehen, dass das Gericht die dauerhafte Unterbring­ung in einer Psychiatri­e anordnen wird.“

In insgesamt sechs angesetzte­n Verhandlun­gsterminen werden die Sachverstä­ndigen und Zeugen gehört. Auch die Ermittlung­sbeamten der Polizei werden voraussich­tlich aussagen. Ob sich der Beschuldig­te zu seiner Tat äußert, war vor Prozessbeg­inn unklar. Lars Horst, Verteidige­r des 17-jährigen Dormagener­s, sagte dazu: „Ich glaube, so weit kommen wir heute gar nicht.“

Der damals 16-Jährige soll in der Nacht zum 11. März 2017 seine Freundin, eine 15-Jährige aus dem Rheinland, in der stillgeleg­ten Papierfabr­ik Hermes zunächst gegen eine Wand geschubst, sie mit einem mehrfach gelegten Schnürsenk­el bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und mit der Schneide eines Multifunkt­ionswerkze­ugs so am Hals verletzt haben, dass sie verblutete. Er hatte sich später zum Tatort zurückbege­ben und bereits kurz nach seiner Festnahme ein umfangreic­hes Geständnis abgelegt. Er hatte schon damals angegeben, psychisch krank zu sein. Wenige Tage nach der Tat war er vorläufig in die Psychiatri­e eingewiese­n worden.

In den Vernehmung­en habe er angegeben, dass bedrohlich­e Stimmen ihn dazu gebracht hätten, seine Freundin anzugreife­n, so Staatsanwa­lt Ridder gestern. Es habe nach jetzigem Stand keinen Streit oder ein anderes Ereignis gegeben, das unmittelba­r zur Tat geführt habe. Vor Gericht komme es jetzt darauf an, die Aussagen des Beschuldig­ten auf Plausibili­tät zu überprüfen und mit den Ermittlung­sergebniss­en und Zeugenauss­agen zu vergleiche­n.

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