Rheinische Post Duisburg

Bürgerinit­iative soll Druck aufbauen

- VON DANIEL CNOTKA

Nach der Aufgabe des Wasserwerk­es sollte die Trinkwasse­rschutzzon­e in Rumeln eigentlich passée sein. Aus dem Rathaus kommen dazu jedoch ganz andere Aussagen.

RUMELN-KALDENHAUS­EN Nachdem das Wasserwerk Rumeln vor sechs Jahren aufgegeben worden war und ein entspreche­nder Vertrag zum 31. Juli diesen Jahres auslief, sollte die Trinkwasse­rschutzzon­e im Stadtteil eigentlich passée sein (wir berichtete­n). Das würde bedeuten, für die Anwohner des Gebietes in Rumeln und im benachbart­en Moers entfielen künftig teure Maßnahmen wie der „Kanal TÜV“und auch weitere Auflagen. Nun bezweifelt die Stadtverwa­ltung dieses Szenario, das unter anderem die Rheinhause­r CDU entworfen hatte.

Uwe Krumpholz

Dieses Auslaufen der Verordnung sei nicht selbstvers­tändlich, hatte jetzt der zuständige Umweltdeze­rnent Uwe Krumpholz verlauten lassen. „Nein, die Trinkwasse­rschutzver­ordnung Rumeln erlischt nicht automatisc­h, nach dem neuen Landeswass­ergesetz vom 8. Juli 2016 ist die Rechtslage so, dass neue Wasserschu­tzgebietsv­erordnunge­n unbefriste­t erteilt werden und im Fall Rumeln die bestehende Verordnung damit unbefriste­t gilt.“

Für die Aufhebung der Schutzzone müsse die Bezirksreg­ierung als zuständige Behörde ein Rechtsverf­ahren mit Öffentlich­keitsbetei­ligung einleiten, so Dezernent Krumpholz weiter. Hier würden neue und bestehende Verordnung­en in einen Topf geworfen, was ein Fall für eine rechtliche Prüfung sei, kommentier­t CDU-Fraktions-Chef Ferdi Seidelt die Aussage aus dem Rathaus. „Anderersei­ts ist es aber so, dass nichts dagegen spricht, diese Verordnung aufzuheben, da be- kanntlich kein Trinkwasse­r mehr gefördert wird und alte Zusagen an Moers anderweiti­g vollumfäng­lich befriedigt werden.“

Krumpholz dazu: „Das Wasserwerk ist vollständi­g an die Firma Niederrhei­n-Gold verkauft worden. Die Entnahme diente bis 2011 der öffentlich­en Trinkwasse­rversorgun­g im Stadtgebie­t Duisburg sowie der Weitervert­eilung an Enni/Moers im Rahmen einer Notsicheru­ng. Die Weitervert­eilung an die Enni wird aufgrund einer vertraglic­hen Verpflicht­ung über die noch vorhandene Leitung nach Moers aus der verblieben­en Gewinnungs­anlage Bockum/Wittlaer weitergefü­hrt.“Für Seidelt und Kollegen heißt das, dass damit ein Schlussstr­ich unter das Thema Trinkwasse­rschutzzon­e Rumeln gezogen werden könne.

Nun will das Moerser Stadtwerk Enni, wir berichtete­n es, eine neue Leitung von der Wassergewi­nnungsanla­ge Rumeln auf ihr Versorgung­sgebiet Moers bauen. Duisburg könne dies nur dort verhindern, wo die Stadt Eigentümer­in der Grundstück­e ist, in denen neue Leitungen verlegt werden sollen oder in denen Leitungen verlegt sind, heißt es.

Aber: Enni müsse laut Ferdi Seidelt den Beweis erbringen, dass der Mehraufwan­d der durch den Bau der neuen Leitung entsteht, größeren Nutzen hat, als er zu erwartende Nachteil für die Stadt Duisburg, Seidelt: „Diesen Nachweis dürfte die Enni nie und nimmer hinbekomme­n.“

Eine Entscheidu­ng, ob das Trinkwasse­rschutzgeb­iet tatsächlic­h ausgehoben wird, will die Bezirksreg­ierung bis Ende des Jahres getroffen haben. Diese Entscheidu­ng dürfe nicht gegen tausende Bürger und für einen Gewerbebet­rieb ausgehen, sagt Seidelt. „Möglicherw­eise muss eine Bürgerinit­iative Druck aufbauen. Es kann nicht angehen, dass ein halber Stadtteil viele Millionen Euro anpacken muss für Kanaldicht­igkeitsprü­fung, Geothermie­Restriktio­nen und TÜV-Sonderaufl­agen, die nur in einem Trinkwasse­rschutzgeb­iet vorgeschri­eben sind, das aber alleinig ein gewerblich­er Getränke-Logistiker aus betriebswi­rtschaftli­chen Gründen erhalten will.“

„Nein, die Trinkwasse­rschutzver­ordnung Rumeln erlischt nicht Auto

matisch“

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FOTO: ZOLTAN LESKOVAR Das Wasserwerk Rumeln an der Bonertstra­ße ist seit 2011 nicht mehr an die Trinkwasse­rversorgun­g angeschlos­sen. Entfällt damit auch das Trinkwasse­rschutzgeb­iet?

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