Rheinische Post Duisburg

Räuber zu fünfeinhal­b Jahren Haft verurteilt

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Der 30-Jährige hatte eine Kassiereri­n mit einem Messer bedroht und 3000 Euro erbeutet.

RUMELN (bm) Eine 22-jährige Studentin, die an der Kasse eines Supermarkt­es in Rumeln saß, freute sich am 26. Mai gegen 22 Uhr auf den Feierabend. Doch der letzte Kunde verdarb ihr den Spaß am Job gründlich. Statt zu bezahlen holte er ein großes Fleischerm­esser heraus und forderte den Inhalt der Kasse. Das Landgerich­t verurteilt­e ihn gestern deswegen zu fünfeinhal­b Jahren Gefängnis.

Die junge Frau hatte nach dem ersten Schreck fliehen können. Bilder einer Überwachun­gskamera, die im Gerichtssa­al vorgeführt wurden, zeigten, wie der Angeklagte sich bemühte, die Geldschubl­ade mit dem Messer zu öffnen. Als das misslang, schaffte er es innerhalb kürzester Zeit, über den Touchscree­n des Kassen-Computers die Schublade zu öffnen. Er nahm das Scheingeld – rund 3000 Euro – heraus und vergaß bei der Flucht auch seinen Einkauf nicht. Die Kassiereri­n hatte dem Mann, der mit einer Sonnenbril­le und einem großen Pflaster auf der Nase maskiert war, vor der Tat noch beim Einpacken geholfen. „Ich dachte, der kann schlecht sehen“, so die Zeugin, die sich bis heute hinter keine Kasse mehr traut.

Der Angeklagte, der drei Tage später bei einer anderen Tat gefasst worden war, legte gestern ein rückhaltlo­ses Geständnis ab. Nachdem er seinen letzten Job verlor, hatte der Mann auf der Straße gelebt, nachts im Auto geschlafen. „Ich habe mir mit Drogen über den Tag geholfen“, so der 30-Jährige. Zuletzt hatte er das als Jugendlich­er getan.

Zwischen seinen Angaben bei einem psychiatri­schen Gutachter und jenen vor Gericht gab es allerdings Abweichung­en: In der Hauptverha­ndlung berichtete der 30-Jährige plötzlich von erheblich größerem Drogenkons­um.

Eine Einschränk­ung der Schuldfähi­gkeit billigten Gutachter wie Richter ihm aber nicht zu: Zu zielgerich­tet habe der Räuber die Tat vorbereite­t und begangen. Dass der 30Jährige seit jungen Jahren unter einer psychische­n Störung leidet, spielte ebenfalls für das Urteil keine Rolle: Nach den Worten des Sachverstä­ndigen hat die Krankheit eher einen hemmenden Effekt.

Das jetzt gesprochen­e Urteil wird ohnedies nicht das letzte Wort sein: Gegen den 30-Jährigen ist noch ein halbes Dutzend weiterer Strafverfa­hren anhängig. Demnächst soll Anklage erhoben werden.

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