Räuber zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Der 30-Jährige hatte eine Kassiererin mit einem Messer bedroht und 3000 Euro erbeutet.
RUMELN (bm) Eine 22-jährige Studentin, die an der Kasse eines Supermarktes in Rumeln saß, freute sich am 26. Mai gegen 22 Uhr auf den Feierabend. Doch der letzte Kunde verdarb ihr den Spaß am Job gründlich. Statt zu bezahlen holte er ein großes Fleischermesser heraus und forderte den Inhalt der Kasse. Das Landgericht verurteilte ihn gestern deswegen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.
Die junge Frau hatte nach dem ersten Schreck fliehen können. Bilder einer Überwachungskamera, die im Gerichtssaal vorgeführt wurden, zeigten, wie der Angeklagte sich bemühte, die Geldschublade mit dem Messer zu öffnen. Als das misslang, schaffte er es innerhalb kürzester Zeit, über den Touchscreen des Kassen-Computers die Schublade zu öffnen. Er nahm das Scheingeld – rund 3000 Euro – heraus und vergaß bei der Flucht auch seinen Einkauf nicht. Die Kassiererin hatte dem Mann, der mit einer Sonnenbrille und einem großen Pflaster auf der Nase maskiert war, vor der Tat noch beim Einpacken geholfen. „Ich dachte, der kann schlecht sehen“, so die Zeugin, die sich bis heute hinter keine Kasse mehr traut.
Der Angeklagte, der drei Tage später bei einer anderen Tat gefasst worden war, legte gestern ein rückhaltloses Geständnis ab. Nachdem er seinen letzten Job verlor, hatte der Mann auf der Straße gelebt, nachts im Auto geschlafen. „Ich habe mir mit Drogen über den Tag geholfen“, so der 30-Jährige. Zuletzt hatte er das als Jugendlicher getan.
Zwischen seinen Angaben bei einem psychiatrischen Gutachter und jenen vor Gericht gab es allerdings Abweichungen: In der Hauptverhandlung berichtete der 30-Jährige plötzlich von erheblich größerem Drogenkonsum.
Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit billigten Gutachter wie Richter ihm aber nicht zu: Zu zielgerichtet habe der Räuber die Tat vorbereitet und begangen. Dass der 30Jährige seit jungen Jahren unter einer psychischen Störung leidet, spielte ebenfalls für das Urteil keine Rolle: Nach den Worten des Sachverständigen hat die Krankheit eher einen hemmenden Effekt.
Das jetzt gesprochene Urteil wird ohnedies nicht das letzte Wort sein: Gegen den 30-Jährigen ist noch ein halbes Dutzend weiterer Strafverfahren anhängig. Demnächst soll Anklage erhoben werden.