Urteil: Mörder muss dauerhaft in die Psychiatrie
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete gestern vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 27-jährigen Dinslakener: Die 5. Große Strafkammer ordnete die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In wahnhaftem Zustand hatte er innerhalb von zwei Wochen in Dinslaken und Duisburg einen Menschen ermordet und zwei weitere zu Töten versucht.
Da der aus Sicherheitsgründen während der vier Sitzungstage an die Anklagebank gekettete 27-Jährige sich schweigend verteidigte, mussten die grausamen Details durch Zeugenvernehmungen eingeführt werden. Danach stand fest, dass der Beschuldigte am 15. Februar in der Lohberger Zechensiedlung einem Nachbarn aufgelauert hatte und ihn durch Stiche in den Hals tötete.
Nur zwei Wochen später attackierte er einen weiteren Nachbarn während eines Gesprächs bei einem Spaziergang unvermittelt mit einem Messer und verletzte ihn durch Stiche in Gesicht und Brust. Nach seiner Festnahme griff der Mann am 3. März in der Justizvollzugsanstalt Hamborn einen schlafenden Zellengenossen mit einem Schmier- messer an, das er – unter den Augen des später Verletzten – zuvor am Bettgestell geschärft hatte. Zwei Tage später attackierte er in der Haft zwei Wachtmeister und brach einem die Finger.
Die Kammer ging von Mord, versuchtem Totschlag, versuchtem Mord und Körperverletzung aus. Aufgrund einer psychischen Erkrankung – der Beschuldigte leidet unter einer schweren Form von schizophrener Psychose – stand von vorneherein fest, dass der 27-Jährige nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Im Sicherungsverfahren musste über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden werden, den Mann zum Schutz der Allgemeinheit einzuweisen.
Am Ende des Prozesses hatte keiner der beteiligten Juristen Zweifel an der Gefährlichkeit des 27-Jährigen. „Der Beschuldigte ist eine tickende Zeitbombe“, so der Vorsitzende.
Er verwies auf Angaben des 27Jährigen gegenüber der Polizei, wonach die Taten dadurch motiviert waren, dass der Beschuldigte in seinem Wahn den Täter suchte, der ihm im Alter von zwei Jahren eine Verletzung an der Lippe zufügte, um sich dafür zu rächen. Der Beschuldigte hatte gesagt: „Es kann jeder sein.“