Rheinische Post Duisburg

Urteil: Mörder muss dauerhaft in die Psychiatri­e

- VON BODO MALSCH

Mit einem wenig überrasche­nden Urteil endete gestern vor dem Landgerich­t Duisburg das Verfahren gegen einen 27-jährigen Dinslakene­r: Die 5. Große Strafkamme­r ordnete die dauerhafte Unterbring­ung des Beschuldig­ten in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. In wahnhaftem Zustand hatte er innerhalb von zwei Wochen in Dinslaken und Duisburg einen Menschen ermordet und zwei weitere zu Töten versucht.

Da der aus Sicherheit­sgründen während der vier Sitzungsta­ge an die Anklageban­k gekettete 27-Jährige sich schweigend verteidigt­e, mussten die grausamen Details durch Zeugenvern­ehmungen eingeführt werden. Danach stand fest, dass der Beschuldig­te am 15. Februar in der Lohberger Zechensied­lung einem Nachbarn aufgelauer­t hatte und ihn durch Stiche in den Hals tötete.

Nur zwei Wochen später attackiert­e er einen weiteren Nachbarn während eines Gesprächs bei einem Spaziergan­g unvermitte­lt mit einem Messer und verletzte ihn durch Stiche in Gesicht und Brust. Nach seiner Festnahme griff der Mann am 3. März in der Justizvoll­zugsanstal­t Hamborn einen schlafende­n Zellengeno­ssen mit einem Schmier- messer an, das er – unter den Augen des später Verletzten – zuvor am Bettgestel­l geschärft hatte. Zwei Tage später attackiert­e er in der Haft zwei Wachtmeist­er und brach einem die Finger.

Die Kammer ging von Mord, versuchtem Totschlag, versuchtem Mord und Körperverl­etzung aus. Aufgrund einer psychische­n Erkrankung – der Beschuldig­te leidet unter einer schweren Form von schizophre­ner Psychose – stand von vorneherei­n fest, dass der 27-Jährige nicht strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen werden konnte. Im Sicherungs­verfahren musste über den Antrag der Staatsanwa­ltschaft entschiede­n werden, den Mann zum Schutz der Allgemeinh­eit einzuweise­n.

Am Ende des Prozesses hatte keiner der beteiligte­n Juristen Zweifel an der Gefährlich­keit des 27-Jährigen. „Der Beschuldig­te ist eine tickende Zeitbombe“, so der Vorsitzend­e.

Er verwies auf Angaben des 27Jährigen gegenüber der Polizei, wonach die Taten dadurch motiviert waren, dass der Beschuldig­te in seinem Wahn den Täter suchte, der ihm im Alter von zwei Jahren eine Verletzung an der Lippe zufügte, um sich dafür zu rächen. Der Beschuldig­te hatte gesagt: „Es kann jeder sein.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany