Die Niedrigzinsen der Europäischen Zentralbank belasten zunehmend die Bilanzen der Banken. Zudem müssen sie sich für die digitale Zukunft rüsten und aufwändige gesetzliche Herausforderungen meistern. Wir sprachen mit Steffen Pörner, dem Geschäftsführer de
die Renditen, die Digitalisierung erfordert hohe Investitionen, gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber im nächsten Jahr mit der Finanzmarkt-Richtlinie MiFID II die Regulierung nochmals.
Ein gutes Beispiel dafür sind die Zahlungsströme der Sparer, die auf die Giro- und Tagesgeldkonten fließen. Das zeigt zwar, dass sie den Banken und ihren Einlagensicherungen vertrauen, nutzt den Instituten aber finanziell wenig. Dieses Geld belastet die Banken, weil sie dafür Negativzinsen an die Europäische Zentralbank zahlen müssen. Steffen Pörner zeigt ein Beispiel: „Wenn ein Kunde über Nacht eine Million Euro auf seinem Girokonto schlummern lässt, kostet das die Bank bei der EZB rund 4000 Euro!“Strafzinsen für Sparer – das ist für die Branche aber nach wie vor undenkbar. „Ich glaube nicht, dass Strafzinsen für normale Sparer flächendeckend umgesetzt werden“, ist Steffen Pörner überzeugt. „Aber schlussendlich ist das eine individelle geschäftspolitische Entscheidung jedes Instituts.“
Bei Firmenkunden und vermögenden Anlegern sind die Negativzinsen dagegen längst angekommen. Sie heißen nur nicht so: „Gebühren“oder „Verwahrentgelt“lauten die Bezeichnungen. Das ist auch bitter notwendig, denn die Zinssituation zehrt viele Banken regelrecht aus und bringt ihre Eigenkapital-Rentabilität gehörig unter Druck. „Außerdem kann niemand sagen, wie lange die Niedrigzinsphase noch anhält. Doch selbst wenn jetzt die Zinswende käme, dann würde es wahrscheinlich Jahre dauern, bis wieder ein vernünftiges Niveau erreicht ist“, charakterisiert Pörner die Lage.
Warum aber leiden deutsche Banken stärker? Etwa weil die europäischen Gesetze hierzulande in der Regel besonders penibel ausgelegt werden? Der Geschäftsführer des Bankenverbandes verweist hier auf die neue Finanzmarkt-Richtlinie MiFID II, die ab Anfang 2018 auch in Deutschland zur Anwendung kommt und Anleger und Banken vor weitere Herausforderungen stellt, vor allem in der Anlageberatung. Bislang ist es häufig so, dass Beratungsleistungen einer Bank bei der Geldanlage mit einer Provision bezahlt werden, die in den meisten Anlageprodukten, wie etwa Fonds oder Zertifikaten, bereits enthalten ist. Mit MiFID II wird das anders: Es gibt künftig nur noch wenige Fälle, in denen eine Provision abgerechnet werden kann – in jedem Fall nur dann, wenn es dem Wohle des Kunden dient. „Die Folge kann sein, dass sich so manche Bank aus der Anlageberatung zurückziehen wird, weil Bürokratieschub und Kostenbelastung zu groß sind“, berichtet Pörner. „Die Frage ist, ob das für den Anleger tatsächlich besser ist.“
Denn bisher ist die Bereitschaft der Kunden gering, für die Geldanlage ein Honorar zu zahlen. Der Gesetzgeber müsse auch die Konsequenzen der Regulierung erkennen: „Wir müssen aufpassen, dass wir im gut gemeinten Bemühen, den Verbraucherschutz zu verbessern, nicht zu einer Überregulierung und damit einer Bevormundung des Verbrauchers kommen“so Steffen Pörner. „Die vielen Informationspflichten, die neue Geeignetheitserklärung, Kundenanalysen bis hin zur Telefonaufzeichnung bei Wertpapierge-
„Die persönliche Beratung wird bei unseren Banken weiter im Vorder
grund stehen“ „80 Prozent aller Exportfinanzierungen an Rhein und Ruhr
laufen über Privatbanken“