So findet man die passende Stelle
Ob junger Hochschulabsolvent oder erfahrener Angestellter auf der Suche nach einer neuen Herausforderung – bei der Suche nach dem passenden Arbeitgeber helfen Selbstreflexion und intensive Recherche.
Während des Studiums oder der Ausbildung stellen sich angehende Absolventen die Frage nach dem Einstieg in das Berufsleben. Nicht selten werden Auszubildende von ihrem Betrieb übernommen und Akademiker finden eine erste Anstellung in einem Unternehmen, in dem sie ein Praktikum absolviert haben. Alle anderen sollten rechtzeitig mit dem Bewerbungsprozess beginnen.
„Die meisten Studenten machen sich viel zu spät Gedanken über den passenden Job“, sagt Thomas Friedenberger, Karriereberater am Staufenbiel Institut. „Schon in den ers-
Thomas Friedenberger ten Semestern sollten sich Studenten verschiedene Branchen und Firmen anschauen und im Rahmen von Praktika herausfinden, was ihnen besonders Spaß macht.“Denn der erste Schritt bei der Suche nach der richtigen Arbeitsstelle ist die Selbstanalyse. Woran habe ich Freude? Wofür interessiere ich mich? Erst wer diese Fragen beantwortet hat, sollte mit dem Bewerbungsprozess beginnen. „Ein schriftliches Stärken-SchwächenProfil ist äußerst nützlich“, rät Friedenberger. „So ermittelt man, welche Tätigkeiten einem gut liegen und welche Aufgaben eher schwer von der Hand gehen.“
Die Selbstanalyse hilft bei der Stellenauswahl. „In den Jobangeboten finden sich Anforderungen an die Bewerber“, sagt der Karriereberater. Pas- (bü) Keylogger Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer eines Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig. Dies allerdings nur dann nicht, „wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht“. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Es reicht also für eine solche Maßnahme nicht aus, wenn der Arbeitgeber die Installation zuvor der Belegschaft mitgeteilt hat. Mit dieser Begründung wurde die Kündigung eines Mitarbeiters rückgängig gemacht, weil die vom Arbeitgeber gewonnenen Daten nicht „im gerichtlichen Verfahren verwertet werden“durften. Und auch die vom Mitarbeiter eingeräumte Privatnutzung habe nicht zur Kündigung führen dürfen, weil eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen. (BAG, 2 AZR 681/16) Stellenanzeige Die Stellenanzeige eines Callcenters, in dem telefonische Anfragen von EDV-Nutzern bearbeitet werden, darf mit der Anforderung „hohe Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache“geschaltet werden. Damit wer- sen diese zu den eigenen Stärken und den erworbenen Qualifikationen, könnte die Position interessant sein. „Wenn man jedoch gleich merkt, dass es nicht passt, kann man sich den Aufwand für eine Bewerbung sparen.“Neben den Annoncen in Zeitungen und Magazinen finden sich unzählige Stellenausschreibungen im Internet. Verschiedene Portale ermöglichen eine Suche nach Region oder nach bestimmten den Ausländer nicht unzulässig diskriminiert. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in dem sich ein ausländischer Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt fühlte. Zwar setze ein „hoher Grad an Kommunikationsfähigkeit“voraus, dass der Kommunizierende die Sprache gut beherrsche. Perfekte oder muttersprachliche Kenntnisse seien jedoch nicht Voraussetzung. Auch kann eine Person, der gelegentlich Grammatikfehler unterlaufen, gleichwohl über eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit verfügen und bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden. (Hessisches LAG, 14 Sa 1075/14) Arbeitsunfall Kann ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall seine bisherige Tätigkeit (hier im Schließ- und Objektdienst) nicht mehr ausüben, arbeitet er aber im selben Unternehmen an anderer Stelle (hier im Pfortendienst) weiter, so steht ihm wegen des Arbeitsunfalls kein Verletztengeld (mehr) zu. Dass es sich dabei um eine leichtere Tätigkeit handelte, spielt keine Rolle, so das Gericht. Mit der Aufnahme dieser Arbeit habe er sich selbst für „arbeitsfähig“erklärt. (LSG Baden-Württemberg, L 6 U 1655/16) Berufen und schicken jeden Tag neue, offene Jobangebote entsprechend der gewünschten Kriterien per E-Mail an den Bewerber.
Wer gezielt suchen will, braucht die passenden Begriffe für die gewünschte Position. „Dabei sollten Bewerber durchaus quer denken und neben der deutschen auch die englische Berufsbezeichnung eingeben“, rät Karrierecoach Bernd Slaghuis. Neben der Su- che nach der passenden Position, machen sich viele Bewerber auch Gedanken über den richtigen Arbeitgeber. „Ein Bewerber sagte mir kürzlich, dass er nicht mehr in einem Großkonzern arbeiten wolle“, erzählt Slaghuis. „Auf meine Frage, wie viele Bewerbungen er bisher an Konzerne geschickt habe, wurde ihm bewusst – es waren sehr viele darunter.“
Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung soll- ten Bewerber daher genau aufschreiben, was den WunschArbeitgeber ausmacht. „Die Unternehmensgröße, die interessanten Branchen, die Produkte oder Dienstleistungen, etabliert oder Start-up, international, auch die Region oder der Ort spielen eine wichtige Rolle“, erläutert Slaghuis. „Wer genaue Vorstellungen hat, kann gezielter suchen.“
Und zwar nicht nur in den großen Portalen, denn einige Stellen werden gar nicht mehr in Jobbörsen ausgeschrieben, sondern nur auf den Karriereseiten der Arbeitgeber veröffentlicht. „Wer interessante, potenzielle Arbeitgeber nach Region oder nach Branchen ermittelt, findet eventuell spannende Positionen auf deren Seiten oder hat eine gute Idee für eine überzeugende Initiativbewerbung“, sagt Karrierecoach Slaghuis.
Neben der Internetrecherche sind Karrieremessen und Absolventenkongresse interessant für Jobsuchende. „Hier trifft man die Mitarbeiter der Unternehmen persönlich und kann vorher verabredete Termine wahrnehmen oder spontan mit den Firmen ins Gespräch kommen“, erklärt Friedenberger vom Staufenbiel Institut. „Es besteht auch die Möglichkeit, konkrete Fragen zu offenen Positionen oder zur Firma allgemein zu stellen.“Wer von zu Hause aus mehr über ein Unternehmen erfahren möchte, klickt sich durch Arbeitgeberbewertungsportale. „Natürlich gibt es hier auch geschönte Einträge“, sagt Friedenberger. „Aber wer zu einer Firma auf verschiedenen Seiten vorwiegend positive Bewertungen findet, ist meist auf der sicheren Seite.“
Waren Recherche und Bewerbung erfolgreich, so dass der Wunsch-Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch einlädt, beginnt die eigentliche Arbeit. „Bewerber müssen sich sehr gut vorbereiten und so viel wie möglich über das Unternehmen und die Gesprächspartner in Erfahrung bringen“, empfiehlt Friedenberger. „Nur so können sie im Gespräch punkten.“Dabei darf die intensive Vorbereitung durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Schließlich lockt ein interessanter Job beim WunschArbeitgeber.
„Wenn man merkt, dass es nicht passt, kann man sich die Bewerbung sparen“
Staufenbiel Institut.
Recht & Arbeit