Rheinische Post Duisburg

Sex-Treffen führte auf die Anklageban­k

- VON BODO MALSCH

Eine Vergewalti­gung konnte das Amtsgerich­t einem Innenstadt­bewohner (49) aber nicht nachweisen.

Mit einer eher ungewöhnli­chen Variante eines Strafproze­sses um eine angebliche Vergewalti­gung hatte es gestern das Amtsgerich­t am KönigHeinr­ich-Platz zu tun. Denn sowohl der Angeklagte wie die Hauptbelas­tungszeugi­n gaben an, dass es zunächst einvernehm­lich zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Doch ab einem bestimmten Zeitpunkt, so die 41-jährige Zeugin, habe sie nicht mehr mitmachen wollen.

Der Angeklagte und die Frau hatten sich in einem Internet-DatingPort­al kennengele­rnt. Man nahm mehrfach per Mail und Telefon Kontakt auf und traf sich schließlic­h erstmals in Duisburg. Bereits am nächsten Tag, dem 14. August 2016, gab es die zweite Begegnung: Mit dem, was man zum Übernachte­n benötigt, rückte die 41-Jährige in der Wohnung des neuen Bekannten an.

„Wir haben gemeinsam Fußball geschaut“, so die Zeugin. Obwohl sie eigentlich klargestel­lt habe, dass sie nicht gleich Sex wolle, sei sie dabei der Aufforderu­ng nachgekom-

Angeklagte­r men, den Penis des Angeklagte­n in den Mund zu nehmen. Nach dem Fußballspi­el gab es weiteren Sex: „Ich wollte zwar eigentlich nicht, habe es aber über mich ergehen lassen“, berichtete die 41-Jährige. Bis der Angeklagte zu einer harten Variante des Oralsex überging. „Da hatte ich Angst“, so die Zeugin, welche die Wohnung erst am nächsten Morgen verließ.

Die 41-Jährige hatte dem Angeklagte­n durch mehrere Nachrichte­n zuvor recht freizügig ihre sexuellen Vorlieben geschilder­t, bei denen es um harten Sex und devote Fesselungs­spiele ging. Kurz vor dem zweiten Treffen hatte sie ihm noch einen Porno geschickt, der unter anderem auch brutalen Oralverkeh­r zeigte.

„Ich habe nicht bemerkt, dass sie das nicht wollte“, meinte der Angeklagte bedauernd. Staatsanwa­lt wie Schöffenge­richt sahen sich nach vierstündi­ger Beweisaufn­ahme außerstand­e, diese Behauptung zu widerlegen. Der Angeklagte wurde auf Kosten der Staatskass­e, die auch seine Verteidige­rin bezahlt, freigespro­chen.

„Ich habe nicht bemerkt, dass sie das nicht

wollte“

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