Sex-Treffen führte auf die Anklagebank
Eine Vergewaltigung konnte das Amtsgericht einem Innenstadtbewohner (49) aber nicht nachweisen.
Mit einer eher ungewöhnlichen Variante eines Strafprozesses um eine angebliche Vergewaltigung hatte es gestern das Amtsgericht am KönigHeinrich-Platz zu tun. Denn sowohl der Angeklagte wie die Hauptbelastungszeugin gaben an, dass es zunächst einvernehmlich zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Doch ab einem bestimmten Zeitpunkt, so die 41-jährige Zeugin, habe sie nicht mehr mitmachen wollen.
Der Angeklagte und die Frau hatten sich in einem Internet-DatingPortal kennengelernt. Man nahm mehrfach per Mail und Telefon Kontakt auf und traf sich schließlich erstmals in Duisburg. Bereits am nächsten Tag, dem 14. August 2016, gab es die zweite Begegnung: Mit dem, was man zum Übernachten benötigt, rückte die 41-Jährige in der Wohnung des neuen Bekannten an.
„Wir haben gemeinsam Fußball geschaut“, so die Zeugin. Obwohl sie eigentlich klargestellt habe, dass sie nicht gleich Sex wolle, sei sie dabei der Aufforderung nachgekom-
Angeklagter men, den Penis des Angeklagten in den Mund zu nehmen. Nach dem Fußballspiel gab es weiteren Sex: „Ich wollte zwar eigentlich nicht, habe es aber über mich ergehen lassen“, berichtete die 41-Jährige. Bis der Angeklagte zu einer harten Variante des Oralsex überging. „Da hatte ich Angst“, so die Zeugin, welche die Wohnung erst am nächsten Morgen verließ.
Die 41-Jährige hatte dem Angeklagten durch mehrere Nachrichten zuvor recht freizügig ihre sexuellen Vorlieben geschildert, bei denen es um harten Sex und devote Fesselungsspiele ging. Kurz vor dem zweiten Treffen hatte sie ihm noch einen Porno geschickt, der unter anderem auch brutalen Oralverkehr zeigte.
„Ich habe nicht bemerkt, dass sie das nicht wollte“, meinte der Angeklagte bedauernd. Staatsanwalt wie Schöffengericht sahen sich nach vierstündiger Beweisaufnahme außerstande, diese Behauptung zu widerlegen. Der Angeklagte wurde auf Kosten der Staatskasse, die auch seine Verteidigerin bezahlt, freigesprochen.
„Ich habe nicht bemerkt, dass sie das nicht
wollte“