Rheinische Post Duisburg

Lange Haftstrafe wegen Erpressung

- VON BODO MALSCH

Ein 24-Jähriger drohte, Nacktfotos seines Arbeitskol­legen zu veröffentl­ichen.

Erst lieh sich ein 24-jähriger Rheinhause­r bei einem Arbeitskol­legen einen Laptop. Dann versuchte er den 29-jährigen Ruhrorter und dessen Lebensgefä­hrten mit pikanten Bildern, die er auf dem Computer gefunden hatte, zu erpressen, und zwischendr­in räumte er den beiden Männern noch die Wohnung aus. Dafür und für eine Reihe weiterer Straftaten verurteilt­e ihn das Amtsgerich­t jetzt zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis.

Am 30. Juni 2016 hatte der Angeklagte sich den tragbaren Computer ausgeliehe­n, den er angeblich schon tags darauf zurückgebe­n wollte. Nach fünf Tagen tauchte er in der Wohnung des Arbeitskol­legen auf, um die Modalitäte­n der Rückgabe zu besprechen. In Wahrheit, davon waren die Juristen – außer der Verteidige­rin – überzeugt, hatte er nur die Wohnung ausgespäht und sogar Fotos von Wertgegens­tänden gemacht. Und er stahl einen Wohnungssc­hlüssel, mit dessen Hilfe er zwei Tage später eine Stereoanla­ge und diverse Unterhaltu­ngselektro­nik im Gesamtwert von 5000 Euro stahl. Zudem forderte er von den Bestohlene­n auch noch 500 Euro, sonst werde er Nacktbilde­r, die er auf dem geliehenen PC gefunden habe, veröffentl­ichen. Die Geschädigt­en gingen stattdesse­n zur Polizei. Der Angeklagte landete in Untersuchu­ngshaft.

Auch seiner damaligen Lebensgefä­hrtin, mit der er ein Kind hat, hatte der Angeklagte übel mitgespiel­t: Als sie ihn erwischte, wie er sich bei einer Feier in einem Duisserner Kleingarte­n der Freundin seines Bruders näherte, schubste er die 35Jährige durch Hecken und schlug sie brutal zusammen. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe vergeblich. Nur die versuchte Erpressung gab er zu. Und er räumte eine Reihe Betrügerei­en ein, mit denen er Kunden bei einer Internet-Verkaufspl­attform um insgesamt 3000 Euro geprellt hatte. Am Ende stand eine Verurteilu­ng wegen versuchter Erpressung, Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls, Körperverl­etzung und siebenfach­en Betruges. Aufgrund der Vielzahl von Taten, und angesichts einer Vorstrafe, die den 24Jährigen bereits einmal hinter Gitter gebracht hatte, sah das Gericht keine Möglichkei­t mehr, eine bewährungs­fähige Strafe zu verhängen.

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