Lange Haftstrafe wegen Erpressung
Ein 24-Jähriger drohte, Nacktfotos seines Arbeitskollegen zu veröffentlichen.
Erst lieh sich ein 24-jähriger Rheinhauser bei einem Arbeitskollegen einen Laptop. Dann versuchte er den 29-jährigen Ruhrorter und dessen Lebensgefährten mit pikanten Bildern, die er auf dem Computer gefunden hatte, zu erpressen, und zwischendrin räumte er den beiden Männern noch die Wohnung aus. Dafür und für eine Reihe weiterer Straftaten verurteilte ihn das Amtsgericht jetzt zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis.
Am 30. Juni 2016 hatte der Angeklagte sich den tragbaren Computer ausgeliehen, den er angeblich schon tags darauf zurückgeben wollte. Nach fünf Tagen tauchte er in der Wohnung des Arbeitskollegen auf, um die Modalitäten der Rückgabe zu besprechen. In Wahrheit, davon waren die Juristen – außer der Verteidigerin – überzeugt, hatte er nur die Wohnung ausgespäht und sogar Fotos von Wertgegenständen gemacht. Und er stahl einen Wohnungsschlüssel, mit dessen Hilfe er zwei Tage später eine Stereoanlage und diverse Unterhaltungselektronik im Gesamtwert von 5000 Euro stahl. Zudem forderte er von den Bestohlenen auch noch 500 Euro, sonst werde er Nacktbilder, die er auf dem geliehenen PC gefunden habe, veröffentlichen. Die Geschädigten gingen stattdessen zur Polizei. Der Angeklagte landete in Untersuchungshaft.
Auch seiner damaligen Lebensgefährtin, mit der er ein Kind hat, hatte der Angeklagte übel mitgespielt: Als sie ihn erwischte, wie er sich bei einer Feier in einem Duisserner Kleingarten der Freundin seines Bruders näherte, schubste er die 35Jährige durch Hecken und schlug sie brutal zusammen. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe vergeblich. Nur die versuchte Erpressung gab er zu. Und er räumte eine Reihe Betrügereien ein, mit denen er Kunden bei einer Internet-Verkaufsplattform um insgesamt 3000 Euro geprellt hatte. Am Ende stand eine Verurteilung wegen versuchter Erpressung, Wohnungseinbruchsdiebstahls, Körperverletzung und siebenfachen Betruges. Aufgrund der Vielzahl von Taten, und angesichts einer Vorstrafe, die den 24Jährigen bereits einmal hinter Gitter gebracht hatte, sah das Gericht keine Möglichkeit mehr, eine bewährungsfähige Strafe zu verhängen.